Der asylberechtigte Syrer ist größtenteils geständig.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage gegen einen 25-jährigen Syrer wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung erhoben. Der Asylberechtigte, der im August 2014 einen Asylantrag in Österreich stellte, soll von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme in Salzburg im Dezember 2017 als Mitglied des "Islamischen Staates" (IS) in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben haben.
Der in Aleppo geborene Beschuldigte wurde zudem wegen "Gutheißung terroristischer Straftaten" und wegen des Besitzes falscher, besonders geschützter Urkunden angeklagt - er soll sich eine gefälschte schwedische ID-Karte besorgt haben. Der Mann zeigte sich zu den Vorwürfen bisher großteils geständig, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag auf APA-Anfrage erklärte. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Syrer verbreitete Propaganda
Der Syrer lebte im mutmaßlichen Tatzeitraum in Salzburg. Er habe sich der Terrororganisation IS angeschlossen und sich als deren Mitglied durch propagandistische Beiträge in sozialen Netzwerken beteiligt mit dem Ziel, für die Ideologie des IS zu werben, dieses Gedankengut zu verbreiten, neue Mitglieder anzuwerben und IS-Mitglieder in ihrer Moral zu bestärken, fasste der Sprecher die Vorwürfe zusammen.
Dem 25-Jährigen sei es darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch seine Aktivitäten im Internet den Schrecken des Terrors unter der europäischen Zivilbevölkerung, er bezeichnete sie als "Kreuzfahrernationen", zu verbreiten. "Er hat propagandistisches Bild- und Videomaterial versendet", schilderte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte habe zahlreiche Profile benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube-Channel, Instagram, WordPress, VK und etwa 30 Twitter-Profile. Seine Beiträge - teils heroisierende Darstellungen über die Jihadistenmiliz IS, teils schockierende Darstellungen über Terror-Anschläge in Form von Bildern, Filmen und Grafiken - seien öffentlich einsehbar gewesen, nicht aber die Profile und Accounts.
Die beim Landesgericht Salzburg eingebrachte, noch nicht rechtswirksame Anklage stützt sich auf die Auswertung der Profile und Internetseiten sowie "auf seine großteils geständige Verantwortung", erklärte der Sprecher. Der Syrer ging vor seiner Festnahme in Salzburg einer beruflichen Tätigkeit nach.