Die Salzburger Hochschülerschaft wird das Wahlergebnis wegen der massiven Probleme unabhängig vom Ausgang beeinspruchen.
Riesenwirbel bei den Wahlen zur Hochschülerschaft (ÖH), die am Donnerstag
nach drei Tagen zu Ende gingen:
Nach Angaben des Salzburger
ÖH-Vorsitzenden Hannes Blaschke von den grünen Studenten (GRAS) konnten in
Salzburg Tausende Studenten nicht wählen. Grund: Probleme mit dem erstmals
eingesetzten elektronischen Wahlsystem.
Anfechtung
Die Ergebnisse, die am Donnerstagabend eintrudelten,
sind nur rein akademischer Natur: Die ÖH Salzburg und mehrere Fraktionen
haben nämlich schon angekündigt, die Wahl wegen der Unregelmäßigkeiten
beeinspruchen zu wollen. Blaschke: „Wir werden die Wahl anfechten, egal wie
sie ausgeht, auch wenn wir gewinnen.“
Probleme
Noch nie habe es derart gravierende Probleme gegeben,
betätigt Bernhard Varga, seit 20 Jahren Leiter der bundesweiten
Wahlkommission. Auch Gerald Schober, Gründer des unabhängigen Plattform
www.unihelp.cc bestätigt im ÖSTERREICH-Gespräch massive Probleme bei der
Stimmabgabe.
Rücktritt
Wer Schuld an dem Chaos trägt, liegt für die
Hochschülerschaft auf der Hand: „Das Prestigeprojekt von Minister Johannes
Hahn (ÖVP) ist gescheitert. Der Minister ist rücktrittsreif“, sagt Blaschke.
Der Ressortchef habe im Vorfeld alle Bedenken ignoriert und trage daher die
volle Verantwortung.
Der Sprecher des Ministers, Nikola Donig, sagte am Donnerstagabend zu ÖSTERREICH, aus Salzburg seien ihm keine Vorfälle bekannt. Man werde die Angelegenheit aber prüfen.
Zwei Wahlsysteme
Tatsächlich hat das System nicht funktioniert:
Herkömmlich, mit Stimmzetteln abgegebene Stimmen wurden EDV-mäßig erfasst.
Allerdings war die Software falsch programmiert, sodass die Stimmen zum Teil
falsch gezählt wurden. Auch die elektronische Stimmabgabe, das so genannte
„E-Voting“, wird kritisiert: Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, wer die
Stimmen tatsächlich abgegeben hat.
Außerdem sollen teilweise völlig falsche Wählerverzeichnisse aufgelegen haben. Einzelne Institute waren in Salzburg aufgrund eines EDV-Fehlers von der Wahl ausgeschlossen.