Bedingte Haft

Zimmer- Mädchen tötete Baby

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Sie erstickte Buben in Plastiksack - 37-Jährige muss nicht hinter Gitter. 

Montag, 10 Uhr, Landesgericht Salzburg, Saal 228. Wie ein Häufchen Elend saß Alexandra G. (37) vor Richterin Gabriele Glatz – wegen einer Verzweiflungstat.

Das 37-jährige Zimmermädchen hatte vergangenen April einen Buben in der Hotel-Toilette geborgen. Ganz alleine. Niemand hatte von ihrer Schwangerschaft gewusst. Danach steckte sie das Baby in zwei Plastiksäcke und versteckte es unter ihrem Kasten im Umkleideraum.

Arbeitskollegen stießen auf Blut im Umkleideraum
Arbeitskollegen entdeckten wenige Stunden später Blutspuren und riefen die Rettung. Alexandra G. kam ins Spital, bei einer Untersuchung stellten Ärzte fest, dass sie gerade entbunden hatte. Doch niemand fand das Baby. Erst am Abend sagte die 37-Jährige, wo sie das Neugeborene versteckt hatte. Als es gefunden wurde, war es bereits tot. Ein Obduktionsbericht ergab: Das Baby war qualvoll erstickt. „Ein tragischer Vorfall“, betonte Angeklagten-Anwalt Oskar Weiß: „Meine Mandantin leidet aber an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung.“

Psycho-Therapie Pflicht, sonst ab ins Gefängnis
Die Richterin verurteilte die Angeklagte wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt zu rechtskräftigen 15 Monaten bedingter Haft. Die Frau bleibt auf freiem Fuß, muss sich aber einmal pro Woche therapieren lassen. Macht sie das nicht, könnte sie hinter Gitter kommen.

 

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