Mord-Alarm im Pinzgau

Zweifache Mutter erstochen – Ex-Mann hatte bereits Betretungsverbot

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Bereits in der Vergangenheit soll der 41-Jährige seiner Noch-Ehefrau aufgelauert haben und gewalttätig geworden sein. Eine einstweilige Verfügung hätte den Täter fernhalten sollen.

Am späten Sonntagnachmittag hat die Polizei offizielle Informationen zum Familiendrama in Piesendorf bekannt gegeben. Der 41-jährige Ex-Mann des am Freitag erstochenen Opfers gestand die Tat im polizeilichen Verhör, nachdem er sich am Samstag den Behörden per Anruf gestellt hatte. Gegen ihn hatte aufgrund früherer Übergriffe auf seine Ex-Frau eine einstweilige Verfügung bestanden. Nach den ersten Vernehmungen wurde der Mann in die Justizanstalt Salzburg eingeliefert.

Der getrennt von seiner geschiedenen Ehefrau lebende Wirtshauspächter hatte seine 30-jährige Ex-Partnerin in den Mittagsstunden des 13. Mai mit drei Messerstichen getötet. Die Mutter zweier Kinder im Alter von sechs und zwölf Jahren verblutete laut Obduktionsbericht an diesen Verletzungen. Grund des Treffens am Tatort war offenbar die Klärung der Trennungsmodalitäten, primär ging es dabei wohl um die Pachtverträge mehrerer gemeinsam im Raum Piesendorf geführter Gastronomiebetriebe. Gegenüber der APA betonte der Strafverteidiger des Täters, Franz Essl, sein Mandant habe "in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung", also im Affekt gehandelt, als die Auseinandersetzung eskalierte. Der Streit um die Scheidung habe sich bereits mehrere Wochen hingezogen.

Ex-Frau soll Täter erpresst haben

Im Gespräch mit der APA sprach Essl von einer "ausweglosen Situation" und "hoffnungsloser Verzweiflung", in der sich sein Mandant befunden habe. Als Hauptgrund für die Bluttat führte der Rechtsanwalt vermeintliche Erpressungen der erstochenen Ex-Frau des Täters ins Feld, sie habe die Unternehmungen in Form mehrerer Pachtverträge im Rahmen der Scheidung an sich reißen wollen. Der 41-Jährige bereue die Tat "zutiefst", es habe sich um "keinen geplanten Mord" gehandelt.

Die Ermittler konnten am Tatort ein Küchenmesser sicherstellen und als Tatwaffe identifizieren. Bereits im Vorfeld der Gewalttat war es laut Polizei zu gefährlichen Drohungen, beharrlichen Verfolgungen und einer schweren Körperverletzung durch den 41-Jährigen gekommen, woraufhin ein behördliches Betretungsverbot verhängt wurde. Auf Antrag der 30-Jährigen wurde Ende April durch die Justiz eine einstweilige Verfügung ausgesprochen.

Die Leiche der jungen Frau war am Freitag in einem der gemeinsam gepachteten Gasthöfe von Angehörigen gefunden worden. Nach einer intensiven Fahndung, an der auch das Sondereinsatzkommando COBRA beteiligt gewesen war, stellte sich der Täter telefonisch der Polizei, die ihn beim Wohnhaus seiner Eltern festnahm. Nach Abschluss der Erstermittlungen und der mehrstündigen Einvernahme, die bereits am Samstagabend begonnen hatte, wurde der 41-Jährige vorläufig in die Justizanstalt Salzburg eingeliefert. 

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