Geldwäscherei

Salzburger Ex-Anwalt begnadigt

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Nur kurz dauerte die Haft für einen wegen Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten - davon sechs unbedingt - verurteilten Salzburger Ex-Anwalt.

Der 65-Jährige trat die Strafe Ende Mai in der Justizanstalt Salzburg an, wurde aber im Sommer auf Vorschlag des Justizministeriums von Bundespräsident Heinz Fischer begnadigt. Das bestätigte am Freitag Christoph Pöchinger, Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger.

Gesundheitliche Beschwerden
Einen Begnadigungsgrund wollte Pöchinger nicht nennen, es gebe aber Richtlinien, die eingehalten werden müssten. Insider aus Justizkreisen berichteten, das der Ex-Anwalt gesundheitliche Beschwerden angegeben hatte. Der Anwalt des Verurteilten hatte vor dem Haftantritt mehrfach einen Strafaufschub wegen " Haftuntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen" beantragt.

Der Salzburger Star-Jurist war bereits im Dezember 2002 wegen seiner Tätigkeit für die betrügerische Anlagevereinigung European Kings Klub (EKC) verurteilt worden. In den Jahren zuvor war sein Stern am Paragrafenhimmel verglüht. Sein letzter großer Auftrag wurde ihm zum Verhängnis. Der Advokat erhielt 1994 umgerechnet 1,41 Mio. Euro in bar sowie im Auftrag der damaligen EKC-Chefin zusätzlich 1995 eine Villa in Anif geschenkt. Laut Gericht wusste der Anwalt, dass das Geld betrügerischer Herkunft war.

Unübliche Begnadigung
Es sei nicht unüblich, dass Erstverurteilte nach dem Absitzen eines Teils der Strafe begnadigt würden, hieß es aus dem Justizministerium. "Rechtsanwälte werden grundsätzlich vom Bundespräsidenten nicht sehr milde behandelt" , erklärte dazu der Leiter der Gnadenabteilung, Adalbert Vlcek. Das Alter eines Häftlings, die bisherige Unbescholtenheit und gesundheitliche Probleme könnten durchaus berücksichtigt werden. Der Salzburger Jurist befand sich im so genannten "Wohngruppenvollzug".

Jährlich 2.000 Begnadigungen
Eine Grundregel der bedingten Strafnachsicht laute, dass der Strafrest nicht mehr als 18 Monate betragen dürfe. Begnadigungen würden nur bedingt ausgesprochen, mit einer grundsätzlichen Probezeit von drei Jahren. Vlcek bearbeitet täglich 40 Fälle, "jährlich werden etwas mehr als 2.000 Begnadigungen ausgesprochen. Derzeit liegen wir bei 1.600".

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