SPÖ-Ministerin

Preisdeckel für Wahlärzte? Jetzt legt Schumann nach

Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) will eine Obergrenze für Wahlarzthonorare. Gegenüber oe24 verweist sie auf internationale Vergleichsmodelle. 

Vor allem in Ballungsräumen ist der Anteil von Wahlärztinnen und Wahlärzten hoch. Wer zeitnah einen Termin will, muss oft auf private Angebote ausweichen. Dem will Gesundheitsministerin Korinna Schumann nun entgegenwirken. Sie will eine Obergrenze bei den Honoraren. 

Gegenüber oe24 hält sie aber fest: "Die Privatmedizin soll weiterhin bestehen, aber innerhalb klarer, fairer Regeln, die Solidarität und Zugangsgerechtigkeit wahren".  

Mehr Transparenz gefordert 

Auch mehr Transparenz soll es künftig geben, also dass Patientinnen und Patienten im Voraus wissen, in welcher verbindlichen Preisspanne sich die Kosten für eine Behandlung bewegen. 

Als internationales Vergleichsmodell für eine Obergrenze nennt Schumann etwa Deutschland, wo jede privatärztliche Leistung in einem detaillierten Katalog mit Punktwerten und definierten Steigerungsfaktoren umfasst wird. Die Ärztinnen und Ärzte sind an Regel- und Höchstsätze gebunden, Ausnahmen gibt es nur unter klaren Voraussetzungen. 

Bundesweiter Honorarkatalog 

Auch in Österreich gebe es etwa für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vergleichbare Regelwerke. Schumann könne sich daher auch etwa einen bundeseinheitlichen Honorarkatalog, der sich an den Kassentarifen orientiert, vorstellen. "Patientinnen und Patienten sind kein Markt", so die Ministerin. 

Von der Ärztekammer kam zu dem Vorstoß bereits ein klares Nein. "Die Idee einer staatlichen Preisdeckelung bei Honoraren für Wahlärztinnen und -ärzte ist nichts weiter als populistische Symbolpolitik. Wahlärztinnen und -ärzte leisten einen unverzichtbaren Beitrag - gerade in Zeiten steigender Versorgungslücken und begrenzter Ressourcen", meinte Präsident Johannes Steinhart.

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