Österreichs gefallener Olympia-Star flüchtet vor Sex-Prozess
Judo-Doppel-Olympiasieger Peter Seisenbacher sorgte kurz vor Weihnachten für einen Skandal. Der 56-Jährige erschien nicht zum Prozess am Wiener Landesgericht, seither fehlte von Seisenbacher jede Spur.
Vermutet wurde bislang, dass sich Seisenbacher in seiner Wahlheimat Aserbaidschan aufhält, Informationen von Laola1 nach, könnte sich der 56-Jährige aber inzwischen in einem ganz anderen Land abgesetzt haben. So habe es in den letzten Jahren mehrere Reisen in den arabischen Raum gegeben. In Dubai soll Seisenbacher sogar den Status eines permanenten Einwohners erlangt haben.
Die Geschichte wird dann aber noch abenteuerlicher. Wie Laola1 berichtet, soll der gelernte Goldschmied von dort aus verschiedenste Geschäfte abgewickelt haben. So ist die Rede von Glückspiellizenzen oder gar Diamantenschürf-Rechten in Madagaskar und Südafrika. Weder mit den Vereinigten Arabischen Emiraten noch mit Madagaskar besteht ein Auslieferungsabkommen.
Laut Anklage soll Seisenbacher - damals 37 Jahre alt - ab 1997 ein damals neunjähriges Mädchen bedrängt haben. Bei der Schülerin handelte es sich um die Tochter eines guten Freundes, die in dem Judo-Verein, in dem Seisenbacher nach dem Ende seiner aktiven Karriere als Trainer tätig war, die fernöstliche Kampfkunst erlernen wollte. Von 1999 an - das Mädchen war elf - kam es nach Angaben der Betroffenen zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind. Die Schülerin soll bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs von Seisenbacher wiederholt missbraucht worden sein.
Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka laut Anklage einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen zugewandt haben, das ihm ebenfalls als Trainer anvertraut war. Auch mit dieser Unmündigen soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Bereits im August 2001 soll sich der Olympiasieger auf einem Judo-Sommerlager an ein drittes Mädchen herangemacht haben. Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge aber ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar. Für Seisenbacher, der sich zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen bisher nicht öffentlich geäußert hat, gilt die Unschuldsvermutung.