Nach Österreich

Sex-Rapper wehrt sich gegen Auslieferung

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34-Jähriger nach Vergewaltigungsvorwürfen aus Wien in Frankreich festgenommen.

Der nach Vergewaltigungsvorwürfen in Frankreich festgenommene US-Rapper Freddie Gibbs hat Berufung gegen die am Donnerstag verkündete Entscheidung des Berufungsgerichts in Toulouse eingelegt, wonach er nach Österreich ausgeliefert werden sollte. Das sagte einer seiner Anwälte am Montag.

Der 34-Jährige war Anfang Juni auf Basis eines in Wien ausgestellten europäischen Haftbefehls in der südfranzösischen Stadt festgenommen worden. Gibbs, mit bürgerlichem Namen Frederick Tipton, soll im Juli 2015 nach einem Auftritt in Wien mit einem Security-Mann zwei Frauen mit K.o.-Tropfen willenlos gemacht und sich an ihnen vergangen haben.

Festnahme vor Konzert

Der Haftbefehl wurde am 31. Mai erlassen, nachdem der Rapper ein Konzert in Wien gecancelt hatte. Seine Festnahme in Toulouse erfolgte unmittelbar vor einem geplanten Auftritt im Rahmen einer Tournee, die Gibbs in Portugal und Kanada fortsetzen wollte.

Die Vorwürfe aus Wien weist der am 17. Juni gegen 50.000 Euro Kaution enthaftete Rapper zurück. Laut seinem französischen Anwalt Michael Malka wolle Gibbs sich "weder der französischen noch der österreichischen Justiz entziehen". Er lehne aber eine Überstellung nach Österreich ab und wolle als freier Mann vor die Justiz des Landes treten. Nach der Berufung wird nun Frankreichs Oberster Gerichtshof über die Auslieferung entscheiden.
 

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