Sextäter

Nach Häfen-Flucht

Sex-Täter endlich gefasst

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In Supermarkt erkannt. Nun in Sicherheitstrakt. 

Aufatmen bei verängstigten Frauen und den Behörden – der als psychisch krank eingestufte Sex-Täter Milan P. (48) ist seit Montag wieder hinter Schloss und Riegel.

„Durch die Fahndungsfotos in den Zeitungen erkannte ihn jemand in einem Supermarkt in Wien-Simmering und alarmierte sofort die Polizei“, berichtet Vize-Vollzugsdirektor Christian Timm.

Er tischte Polizei vor Fest­nahme falschen Namen auf
Und die ausgeschlafenen Beamten nahmen den Flüchtigen widerstandslos fest, obwohl er ihnen sogar noch einen Bären aufbinden wollte und falsche Personalien angab. Nun sitzt er aber hinter Schloss und Riegel in Polizeigewahrsam, wird noch verhört. Danach wird eine Zelle im Sicherheitstrakt auf ihn warten.

Timm betont: „Eine weitere Entweichung wird in diesem Fall nicht mehr vorkommen, und fest steht, dass er nicht mehr nach Göllersdorf kommen wird.“ Dort flüchtete er am 3. Juni bei einer Fahrt zur Therapie.

Nach Überfällen in den Wäldern untergetaucht
Wie berichtet, sorgte der Slowake als „Waldmensch“ für schaurige Schlagzeilen. Er verschanzte sich nach seinen Raubzügen in den Wäldern vor der Polizei. Bei seinen Überfällen ging er äußerst brutal vor, schlug und fesselte seine meist betagten Opfer und ließ sie verletzt zurück. Für Milan P. gilt die Unschuldsvermutung.

Es war schon seine 2. Flucht
2011 tauchte Milan P. in Wäldern unter, nachdem er aus einer Anstalt in Amstetten geflüchtet war.

Obwohl er sich schon einmal abgesetzt hatte, durfte Milan P. am 3. Juni von Göllersdorf mit der S-Bahn-Linie 2 nach Wien fahren. Zum Sozialtraining, „bewacht“ von nur einem Mann. Doch der als psychisch krank eingestufte Sexualstraftäter trickste die Einmannbegleitung bei einem Aufenthalt der S-Bahn zwischen Korneuburg und Stockerau aus und sprang aus dem Waggon. 2011 war der Slowake aus Amstetten geflohen und nach Überfällen auf zwei Pensionisten in den Wäldern untergetaucht. Ober er bei der jetzigen Flucht wieder etwas verbrochen hat, muss abgeklärt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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