Silvester-Feuerwerk

Böller-Strafen: Bis zu 3.600 Euro Geldbuße

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Österreich hat ein strenges Pyrotechnikgesetz. Für jeden Feuerwerkskörper gibt es klare Regeln und Bestimmungen. Schwere Sprengkörper dürfen ohne Ausbildung gar nicht erst gezündet werden. Der Überblick. 

In der Stadt Wien ist das Zünden von Feuerwerkskörpern großteils verboten. Auch am Silvesterpfad ist heuer statt Feuerwerk eine Laser-Show vorgesehen. 

Hohe Strafen bis zu 3.600 Euro

Sehr wichtig: Das Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflege- oder Tierheimen ist strengstens verboten.

Wer gegen das Pyrotechnikgesetz verstößt,  dem drohen neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro

Höchststrafe: Hand weg, Leben verloren

Trotz klarer Verbote von großen Böllern kommt es immer wieder zu tragischen Unfällen. Am häufigsten sind Verletzungen im Bereich der Arme und im Gesicht. Jedes Jahr verlieren mehrere Personen ihre Hand bei Böllern, die zu früh los gehen.

Besonders tragisch: Es gibt auch jährlich Tote, etwa durch illegal importierte Kugelbomben.  

Die Feuerwerk-Kategorien

Dort wo Privatpersonen selber knallen dürfen, gilt es, die Feuerwerk-Kategorien zu beachten. Nicht jeder darf alles zünden.

"Je nach Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern gibt es unterschiedliche Altersbeschränkungen und sonstige Voraussetzungen, die für ihren Besitz, ihre Verwendung und ihre Überlassung erfüllt sein müssen", informiert das Innenministerium.

Feuerwerk-Kategorien F1 bis F4

Feuerwerk-Kategorien F1 bis F4

© BMI
× Feuerwerk-Kategorien F1 bis F4

In Wien ist alles verboten, bis auf Mini-Ausnahmen

Auf oe24-Anfrage hat die Polizei Wien mitgeteilt, welche Feuerwerkskörper für Privatpersonen in Wien zu Silvester erlaubt und welche verboten sind.

Verwendung im Ortsgebiet
Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet (= Wien) ist generell verboten. Ausnahmeregelungen können durch den Bürgermeister erteilt werden. Dieser kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Dies ist aber in Wien nicht der Fall. Ungeachtet einer Verordnung ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten. Die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten ist grundsätzlich verboten.

Verwendung in geschlossenen Räumen
In geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die aufgrund ihrer Art dafür bestimmt sind. Dies sind F1- und vereinzelt F2-Produkte. Unter F1-Produkte fallen in erster Linie Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller sowie Konfettiartikel. Die Verwendung von F2-Produkten in geschlossenen Räumen ist nur erlaubt, wenn dies am Gegenstand oder in dessen Gebrauchsanweisung ausdrücklich vorgesehen oder für zulässig erklärt ist.
 

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