19-jähriger Afghane über Vorfall: "Es hat ihr gefallen."
Mit einstündiger Verspätung hat am Dienstag der Prozess gegen einen mittlerweile 19 Jahre alten afghanischen Asylwerber begonnen, der am heurigen Donauinselfest eine junge Studentin zu vergewaltigen versucht haben soll. "Die Dolmetscherin hat verschlafen. Ich habe sie gerade geweckt", gab Richter Norbert Gerstberger gegen 9.15 Uhr im Landesgericht für Strafsachen bekannt.
Als kurz nach 10.00 Uhr die Übersetzerin anwesend war, betonte der Angeklagte: "Ich bin nicht schuldig." Staatsanwältin Anja Oberkofler warf ihm vor, am 24. Juni gegen 23.00 Uhr vor einer Bühne mit einer Gruppe männlicher Jugendlicher das spätere Opfer angetanzt und eingekreist zu haben. Die 21 Jahre alte Erasmus-Studentin habe ihre letzten Tage in Wien genießen und den Semester-Abschluss feiern wollen, ehe sie in ihre Heimat in der Slowakei zurückkehrte. Der Angeklagte habe sie umklammert, sie zu küssen versucht, sie gestreichelt und im Intimbereich betastet. Als die junge Frau sich losriss und den Bereich vor der Bühne fluchtartig verließ, sei er ihr gefolgt, habe sie "mit einem Würgegriff" gepackt "und mit einem Schwung ins Gebüsch gezogen", zitierte die Staatsanwältin aus einem Polizeibericht.
Der zudringliche Mann war nämlich schon vor der Bühne Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) aufgefallen, die in Zivil Dienst versahen. Ein Beamter bemerkte, dass der 19-Jährige der Frau folgte, als diese nach hinten ging. Nachdem er die Frau zu Boden gebracht hatte, soll der 19-Jährige - so zumindest die Wahrnehmung der Polizei - probiert haben, ihr das T-Shirt vom Leib zu reißen. Die Beamten kamen der jungen Frau zu Hilfe, die zwar alkoholisiert war, aber sich dennoch nach Kräften wehrte. Sie zogen den Afghanen mit erheblicher Anstrengung von der nach wie vor am Boden liegenden Studentin.
Freizügig gehalten
Der Angeklagte, der im Jänner 2015 nach Österreich gekommen war, behauptete dagegen, die 21-Jährige habe sich ihm gegenüber "freizügig" verhalten. "Ich bin hingegangen, um zu tanzen", schilderte der Bursch, weshalb er das Donauinselfest aufgesucht hatte. Schließlich sei er auf die allein tanzende Studentin aufmerksam geworden und habe diese angesprochen. "Falls sie einverstanden wäre, würde ich sie auch küssen", sei ihm dabei durch den Kopf gegangen. Er habe dann ihren Hals geküsst: "Sie hat nichts gesagt. Da sie sich nicht geweigert hat, habe ich mir gedacht, sie möchte vielleicht mehr."
In weiterer Folge habe er seine Lippen auf ihre gedrückt. "Sie hat mich ebenfalls geküsst. Da habe ich sie am Hintern angefasst", erzählte der 19-Jährige. Sie habe sich darauf zu ihm umgedreht: "Sie wollte, dass ich sie am Nacken küsse und mit ihr schmuse. Sie hat mich bereitwillig geküsst und nahm keinen Abstand zu mir." Ihm sei folglich klar gewesen: "Es hat ihr gefallen."
Als die Frau sich von der Bühne entfernte, sei er ihr nachgegangen - nicht um Sex zu haben, wie der Bursch dem Schöffensenat versicherte: "Ich wollte keinen Geschlechtsverkehr, da ich in einem Land aufgewachsen bin, wo das verboten ist." Er habe vielmehr mit ihr weitertanzen, sie allenfalls nach Hause begleiten wollen. Im Abseits habe er sie an den Händen ergriffen: "Ich war etwas betrunken. Sie auch. Ich dachte, sie ist etwas betrunken und spielt ein bisschen mit mir." Beim Versuch, sie erneut zu küssen, "sind wir dann beide umgefallen und die Böschung heruntergefallen, weil wir betrunken waren. Und dann waren gleich die Polizisten da", erklärte der junge Mann. "Ich wollte nur tanzen und herumschmusen. Das war alles", insistierte er.
Nur blöd angestellt
Es handle sich beim inkriminieren Geschehen um "keinen der klassischen Fälle, wo vergewaltigt wird", führte Verteidigerin Alexia Stuefer ins Treffen. Junge Leute beiderlei Geschlechts hätten "da vorne herumgetanzt" und wären sich dabei körperlich nahe gekommen. Das sei durchaus erwünscht, "sonst geht man in die Oper", so Stuefer. Auch die junge Frau habe wohl nichts dagegen gehabt: "Die schlägt in alle Richtungen aus, wenn sie nicht will." Was sich abgespielt habe, sei "klassisches Studentenleben". Ihr Mandant habe sich dabei "möglicherweise blöd angestellt", stellte die Verteidigerin fest.