Urteil

Soldaten schuld am A22-Nebelcrash

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Nebelhandgranaten des Heeres verursachten 2009 einen tödlichen Massencrash.

Mit drei - nicht rechtskräftigen - Schuldsprüchen und einem Freispruch hat am Freitag der Prozess um die Ursache einer tödlichen Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn (A22) bei Korneuburg am 22. Jänner 2009 geendet. Wegen fahrlässiger Gemeingefährdung wurden der verantwortliche Oberleutnant zu sechs und zwei Korporäle zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Unteroffizier freigesprochen
Der 46-Jährige war für die Übung auf dem nahen Heeresgelände verantwortlich, bei der von Nebelhandgranaten ausgelöster Rauch zur A22 zog. Hingegen wurde der Unteroffizier, der nicht in die Planung involviert gewesen war, freigesprochen. Das Verfahren habe keinen Beweis erbracht, dass er in der Verantwortungskette für die Übung stand, sagte Einzelrichter Gernot Braitenberg.

Der Oberleutnant habe als zuständiger verantwortlicher Offizier die Planung der beiden Korporäle genehmigt und besaß Ortskenntnis, so Braitenberg in seiner Urteilsbegründung. Die Vorschriften hinsichtlich Sicherheitsabstand und Beachtung der Windrichtung seien nicht eingehalten worden. Der schreckliche Vorfall sei als Mitursache auf ein Versagen der Verantwortlichen, die "selbstgestrickte Vorstellungen von Sicherheit, aber keine Ahnung" hatten, zurückzuführen, verwies der Richter auf die sensible Lage des Übungsgeländes direkt neben der Autobahn. Er betonte auch die von den drei im Rahmen der Nachtlehrvorführung gezündeten Nebelhandgranaten ausgehende toxische Gefahr: 60 Rekruten waren innerhalb des gefährdeten Bereichs ungeschützt aufgestellt.

Für Sicherheit verantwortlich
Er wünsche sich, dass diese Verhandlung dazu dient, beim Bundesheer das Bewusstsein dafür zu stärken, dass jeder Kommandant in seinem Bereich für die Sicherheit verantwortlich ist. Ein Abschieben dieser großen Verantwortung sei tödlich, sagte der Richter.

Am heutigen zweiten Prozesstag waren 58 Zeugen geladen. Die Grundwehrdiener gaben übereinstimmend an, dass die künstlich produzierte Nebelwand langsam Richtung Donauuferautobahn zog und die zuvor deutlich erkennbare Leuchtschrift der dortigen Tankstelle einhüllte. "Gleich wird's krachen", meinten sie - und tatsächlich war Minuten später ein lauter Knall zu hören, eine Stichflamme und Feuer waren zu sehen. Die Gutachten bestätigten die Aussagen: Schwacher Wind wehte Richtung A22, die breite Nebelbank trieb kompakt dorthin.

Eine Frau getötet, 3 verletzt
Bei der Verhandlung im März war der schuldtragende Lenker, der damals bei der plötzlich auftretenden Sicherheit auf einen Pkw aufgefahren war, der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Bei der Karambolage, in die sieben Fahrzeuge verwickelt waren, wurden eine Frau getötet und drei Personen teils schwer verletzt.

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