Unbelehrbar: „Laufhauskönig“ Peter L. steht wieder wegen Sex-Postings vor Gericht.
Wien. Der Kater lässt das Mausen nicht: Das alte Sprichwort passt im doppelten Sinne auf den 47-jährigen Peter L. Zum einen, weil sich der selbst ernannte Laufhauskönig ohne eigenes Bordell seit Jahrzehnten mehr im Rot- als im Tageslicht aufhält. Zum anderen, weil er es sich einfach nicht abgewöhnen kann, andere im Internet zu mobben und zu stalken.
Am Montag steht der Mann mit der Dauer-Sonnenbrille deshalb erneut vor Gericht: 40 Mal soll er seine Ex-Partnerin, die bekannte Nackt-Tänzerin Wendy Night, und seine frühere Verteidigerin, die renommierte Anwältin Astrid Wagner, übel im Netz sexuell beleidigt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Richter: "Neue Qualität von Beleidigungen"
Bislang kam Peter L. (Verteidiger Niki Rast) stets mit einem blauen Auge davon, diesmal könnte es ganz schön eng für ihn werden. Im vergangenen Jahr stand der „Laufhauskönig“ zweimal wegen Cybermobbings vor Gericht. Im zweiten Fall, weil er seine Ex-Freundin mit Hunderten von Sex-Postings zugetextet hatte. Der erfahrene Richter, der über Jahre viele Beleidigungsverfahren geführt hat, sprach von einer „neuen Qualität“. Die Quittung für den Angeklagten: fünf Monate bedingte Haft. Danach versprach Peter L.: „Ich lasse künftig die Finger von den Tastaturen.“
Das Versprechen löste sich in Luft auf. Kommende Woche könnte Peter L. hinter Gittern landen. Und zwar bis zu einem Jahr und damit deutlich länger als die bisherigen U-Haft-Strafen.