Richterin Heide Maria Paul zeigte in ihrer Urteilsbegründung klare Kante: Benko haben den Gläubigern Vermögenswerte vorenthalten.
28 Minuten begründete die Innsbrucker Richterin Heide Maria Paul ihr Urteil: René Benko wird schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Haft verurteilt, Nathalie Benko wird freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weder WKStA noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.
Benko hat doch auch Glück gehabt
Eines vorweg: René Benko hat auch bei dem Schuldspruch Glück gehabt: Dass das Gericht akzeptierte, dass jene 120.000 Euro, die im berüchtigten Tresor waren, nicht ihm gehören, blieb die Schadenssumme unter 300.000 Euro - andernfalls hätte das Strafmaß für betrügerische Krida bis zu 10 Jahre sein können. Da der Schaden aber "nur" 100.000 Euro betragen habe, gelte eine Höchststrafe von 5 Jahren. Jetzt kam Benko eben mit 15 Monaten davon. Zudem setzte es eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen à 12 Euro - macht 4.320 Euro. Der bisher ordentliche Lebenswandel sei strafmildernd für Benko. Die erstinstanzliche Verurteilung aus dem Oktober habe keine Auswirkung darauf, da sie noch nicht rechtskräftig ist.
Zwei Uhren und Manschettenknöpfe
Verurteilt wurde Benko, weil er zwei Uhren und Manschettenknöpfe auch nachdem er sie seinen Kindern geschenkt haben wollte, weiter selbst verwendet und getragen habe. Benko habe somit Vermögenswerte etwaigen Gläubigern vorenthalten. Für die Richterin ist hier "die Indizienkette geschlossen", er habe Uhren und Manschettenknöpfe gekauft und verwendet. Dies gelte umso mehr, als Benko die angeblich seinen Kindern gehörende Uhr auch auf dem Segelboot getragen habe. Es sei dann eine "lebensnahe Betrachtung", dass die Uhren eben Benko gehört hätten.
Bargeld gehörte wohl nicht Benko
Beim Bargeld (von 120.000 Euro) und den restlichen Uhren von Benko konnte nicht "mit der erforderlichen" Sicherheit festgestellt werden, dass er der "wahre" Eigentümer davon sei, so die Richterin. Drei Uhren seien teilweise sogar noch verpackt gewesen. Die Folge: Freispruch in diesen Punkten.
Natalie Benko: Verdacht, aber kein Schuldspruch
Doch jetzt zu Nathalie Benko: "Da hat es Verdachtsmomente gegeben", räumt die Richterin ein. Aber es habe - bis auf die zeitliche Komponente - keine weiteren Auffälligkeiten gegeben. Zudem habe Natalie tatsächlich viele ihrer eigenen Wertgegenstände in dem Tresor gelagert. Auch die Nachricht "Zettel verbrennen" müsse nicht unbedingt darauf hinweisen, dass sie Vermögenswerte habe beiseite schaffen wollen. Beitrag zu einer betrügerischen Krida könne man ihr also nicht vorwerfen, begründete die Richterin den Freispruch.