Nach einem Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding, bei dem im September 2024 zwei Bauarbeiter ums Leben gekommen sind, sind am Mittwoch im Landesgericht Ried im Innkreis der Bauherr und ein Zimmerer zu jeweils acht Monaten bedingter Haft plus unbedingten Geldstrafen verurteilt worden.
Der Hauseigentümer muss 80.000 Euro bezahlen, der Handwerker 2.400 Euro. Die Urteile wegen grob fahrlässiger Tötung sind rechtskräftig.
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In dem denkmalgeschützten Gebäude aus dem 15. Jahrhundert sollte ein Ladenlokal nach hinten erweitert und ein Lift eingebaut werden. Bei den Arbeiten stürzte aber das Deckengewölbe ein und begrub zwei Männer unter sich. Für sie kam jede Hilfe zu spät. Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig und widersprachen einander immer wieder. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten es verabsäumt, qualifizierte Planungen durch Fachleute zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen. Die verschütteten Arbeiter seien nicht für die Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial ausgebildet gewesen und hätten zudem aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gar nicht arbeiten dürfen.
Aufgabenbereich peu à peu erweitert
Der Verteidiger des Erstangeklagten führte aus, dass sein Mandant nie Polier oder Bauunternehmer gewesen sei, sondern lediglich Schutt weg und Material zur Baustelle hinbringen sollte. Der Rechtsvertreter des 75-jährigen Bauherrn sagte, sein Mandant habe nach Absprache mit dem Architekten einen Statiker beauftragt, herauszufinden, wie Granitsäulen in dem Gebäude abzusichern seien. Der Statiker habe eine Skizze an den Erstangeklagten gesendet, diese habe der Zweitangeklagte aber nie gesehen.
Der Erstangeklagte, ein 55-jähriger Zimmerermeister ohne statische Befugnis, gab an, sein Aufgabenbereich auf der Baustelle sei mit mündlichen Aufträgen immer mehr erweitert worden. Ihm seien schon Bedenken gekommen, aber der Bauherr habe ihn mit dem doppelten Lohn überzeugt, weiterzumachen. Dem widersprach der Zweitangeklagte und betonte, er habe von sich aus einen Statiker beauftragt. Stützmaßnahmen unterblieben allerdings. "Das war nicht nötig, weil es hat sich die ganzen Monate, wo wir gearbeitet haben, nichts gerührt", so der Bauherr.
Warnungen des Statikers "überhört"
Hinweise des Statikers, dass Stützen nötig seien, habe er wohl "überhört", parierte er einen Vorhalt des Richters. Seiner Meinung nach sollte rund um die Säule auf deren Fundament betoniert werden. "Dass abgegraben wurde, war der Kardinalfehler", sagte der Bauherr. Es sollte ja eigentlich selbstverständlich sein, dass man eine Säule nicht untergrabe. Der pensionierte Statiker sagte als Zeuge, er habe eine Skizze mit Empfehlungen, "kein Gutachten", geliefert und sei davon ausgegangen, dass der Erstangeklagte wisse, wie das umzusetzen sei. Als er den Bauherrn gefragt habe, "machen euch die Risse nicht nervös?", habe dieser gesagt: "Die schmieren wir nachher wieder zu!"
Offenbar mehrere Asylwerber auf Baustelle
Der Bauherr gab zu, die beiden Asylwerber, die bei dem Einsturz ums Leben kamen, angeheuert zu haben. Ein Zeuge berichtete, es hätten rund zehn Asylwerber dort gewerkt. Ein Syrer sagte aus, er habe gelegentlich für 40 bis 50 Euro pro Tag gearbeitet. Er habe schon den Eindruck gehabt, dass es gefährlich sei, und es habe keine Arbeitskleidung und keine Sicherheitsvorkehrungen gegeben. Die Staatsanwaltschaft fasste den Unfallhergang so zusammen: Kurz vor 9 Uhr seien Presslufthammer-Arbeiten durchgeführt worden und "kurz nach 9 hat's gekracht".