Mit 3. Oktober tritt in der steirischen Landeshauptstadt das Alkoholverbotgesetz am Grazer Hauptplatz in Kraft.
Die Kontrolle soll durch geschulte Beamte des Magistrats Graz mit Polizeiunterstützung erfolgen. Bei einer Verwaltungsübertretung sind Strafen bis zu 2.000 Euro möglich. Miedl will zur Information über diese Maßnahmen noch das Gespräch mit den Hauptplatzstandlern suchen.
Test bis 31. Mai
Voraussichtlich bis 31. Mai 2008 soll die vom
Stadtsenat beschlossene Verordnung gültig sein. "Verläuft alles positiv, ist
eine Verlängerung aber durchaus möglich", so der Stadtrat.
Was die Magistratsbeamt dürfen
Die Magistratsorgane bekommen
durch die Erlassung eines Aufsichtsorgangesetztes gleichzeitig zur
Novellierung des Landessicherheitsgesetzes - diese soll laut Miedl bis
November 2007 geschehen - entsprechende Autorität zugewiesen. Die
Magistratsbediensteten sollen nicht nur Anzeigen erstatten können oder die
Polizei um Hilfe bitten, sondern auch Organmandate ausstellen dürfen und auf
die Ausweispflicht bestehen. Eine Festhaltepflicht wird es nach wie vor
nicht geben.
"Bis jetzt konnte die Polizei immer erst einschreiten, wenn bereits eine Anstandsverletzung vorgelegen hat. Nun kann davor schon gehandelt werden.", so Miedl.
Strafen bis 2.000 Euro
"Wer nur gemütlich ein oder zwei Bier beim
Würstlstand trinkt, wird nichts zu befürchten haben," so Brigadier Kurt
Kemeter von der Stadtpolizei. Erst "bei provokanten bzw. exhibitionistischen
Verhalten können zwischen 35 und 2.000 Euro Verwaltungsstrafe verhängt
werden". Der Stadtrat hat auch vorgesehen die Hauptplatzstandler, "die sich
bis jetzt auch vorbildlich an die Gewerbeordnung halten", noch einmal
dezidiert auf die gewerbliche Ausschankverordnung hinzuweisen.
Gastgärten oder behördlich genehmigte Veranstaltungen sind von dem Alkoholverbot ausgenommen.
Einschulung für Beamte
Bei einer Schulung im Magistrat
werden im September zehn Personen mit der Rechtsmaterie, polizei- und
einsatztaktischen Verfahren, Konfliktvermeidung und Mediation vertraut
gemacht. Im Oktober werden dann die ersten fünf Beamten mit
Polizeiunterstützung ihren Dienst am Hauptplatz versehen. Im Gegensatz zur
Mondscheingasse - in der es das Alkoholverbot schon gibt - werden am
Hauptplatz rund um die Uhr Kontrollen in der ersten Zeit durchgeführt.