Beim "Aula"-Prozess im Grazer Straflandesgericht hat Mittwochfrüh die voraussichtlich stundenlange Urteilsverkündung begonnen.
Gleich zu Beginn gab es für den ehemaligen Chefredakteur des Magazins eine Verurteilung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes - nationalsozialistische Wiederbetätigung.
Das haben die Geschworenen einstimmig entschieden. Die Verlesung des Urteils ist allerdings noch lange nicht zu Ende.
Weitere Entscheidungen und das Strafausmaß werden noch verkündet.