Entscheidung

"Aula"-Prozess in Graz - Verurteilung wegen Wiederbetätigung

Beim "Aula"-Prozess im Grazer Straflandesgericht hat Mittwochfrüh die voraussichtlich stundenlange Urteilsverkündung begonnen. 

Gleich zu Beginn gab es für den ehemaligen Chefredakteur des Magazins eine Verurteilung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes - nationalsozialistische Wiederbetätigung.

Das haben die Geschworenen einstimmig entschieden. Die Verlesung des Urteils ist allerdings noch lange nicht zu Ende.

Weitere Entscheidungen und das Strafausmaß werden noch verkündet.

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