Monster-Rechnung

Familie soll für Abschiebung 20.000 € zahlen

Teilen

Die fünfköpfige Familie soll nun die Flugkosten für sich samt Ärztin und Polizeieskorte selbst übernehmen.

Es klingt nach einem makabren Scherz, ist allerdings bitterer Ernst. Eine mongolische Familie, die am 30. August von Wien in ihre Heimat nach Ulan-Bator abgeschoben wurde, soll nun 19.998,59 Euro für die eigene Außerlandesbringung zahlen. Das berichtet "der Standard" online.

Gerechtfertigt werden die Kosten mit den "Flugkosten der Verfahrensparteien" - also den Eltern, Kindern, eine Ärztin und eine "Eskorte". Wie der Vater erzählt, handelte es sich bei der "Eskorte" um Polizisten, die im Flieger - genau wie die Ärztin - nur tatenlos saßen und bei der Passkontrolle in der mongolischen Hauptstadt wieder umkehrten.

Die Rechnung flatterte bei Elisabeth Welzig Anfang September ins Haus. Sie ist Gemeinderätin in Bad Aussee und Zustellungsbevollmächtigte der Familie. Die Abschiebung der fünf war für viele schockierend. Immerhin lebten der Vater, die Mutter und ihre drei Kinder - das jüngste davon erst zehn Monate alt - seit fünf Jahren in der steirischen Gemeinde und waren sowohl sehr beliebt, als auch sehr gut integriert. Die beiden älteren Söhne lernten bereits auf Deutsch lesen und schreiben und waren sogar schon an Schulen angemeldet. Jetzt müssen sie erst wieder das kyrillische Alphabet lernen.

Entweder bar oder auf BMI-Konto

Nach dem negativen Asylverfahren wurde Ende Juni zwar noch ein Bleiberechtsverfahren eröffnet, doch den Ausgang dessen durfte die Familie nicht mehr in Österreich abwarten. Daran änderten auch Appelle an Innenminister Wolfgang Peschorn nichts. Über das Bleiberecht wird nun in ihrer Abwesenheit entschieden und das heißt nichts Gutes. Denn höchstwahrscheinlich wird auch der Bleiberechtsantrag abgelehnt.

Obendrein haben sie nun auch noch eine Monster-Rechnung zu begleichen. Denn die fast 20.000 Euro soll die Familie entweder bar beim BFA Graz bezahlen - was nach einer Abschiebung klarerweise schwer möglich ist - oder auf ein Konto vom Innenministerium (BMI) einzahlen. Das Geld haben sie derzeit nicht. Sie leben zu fünft in einer 54-m²-Wohnung, die sie nur mieten konnten, weil die Menschen in Bad Aussee sie finanziell unterstützten.

Schuldenberg in Österreich

Dass die Familie diese Summe nicht leicht auftreiben kann, ist auch dem Innenministerium klar. Aber warum stellt der Staat so hohe Rechnungen an Abgeschobene? Ein Sprecher des BMI verweist laut "Standard" auf Paragraf 53 des BFA-Verfahrensgesetzes. "Kosten, die bei der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme entstehen 'sowie verfahrensgebundene Dolmetscherkosten' sind von dem Fremden zu ersetzen", heißt es.

Eine solche Rechnung macht eine legale Wiedereinreise nach Österreich noch schwerer. Laut Christian Schmaus, Anwalt für Asylrecht, werden dadurch die Chancen auf einen Aufenthaltstitel noch geringer. "Dann wartet in Österreich ein Schuldenberg auf sie."

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.