Im Zuge einer Warnung gab die Polizei in Graz versehentlich die Adresse eines vorbestraften Sextäters dem Stadtschulamt weiter.
Eine "Warnung" an das Grazer Stadtschulamt vor einem wegen sexueller Belästigung von Minderjährigen vorbestraften Mann, der sich in der Nähe von Schulen niedergelassen haben soll, sorgte in der Grazer Polizei für einige Aufregung. Der Chef der sicherheits-und kriminalpolizeilichen Abteilung in der Bundespolizeidirektion, Gerhard Lecker, bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung", erklärte aber, dass die Nennung der Wohnadresse nicht hätte passieren dürfen. "Wir entziehen uns nicht der Verantwortung", so Lecker. Man habe die Sache intern geregelt, es werde nicht mehr vorkommen.
Ein Referat der Kriminalpolizei Graz hatte vor einigen Wochen ein Schreiben an den Stadtschulrat verschickt, in dem darauf aufmerksam gemacht worden war, dass in der Umgebung von Schulen Zettel aufgetaucht seien, mit denen jemand offenbar mit Minderjährigen in sexuellen Kontakt treten wollte. Daraufhin habe man die zuständige Behörde sensibilisieren wollen. "Präventivgeschichten" und Sensibilisierung kämen öfter vor, so Lecker, "es gehen ja öfter auch Beamte in die Schulen", um etwa Bewusstsein über Drogengefahren zu schaffen.
Nicht zur Weitergabe bestimmt
Der Passus mit der Straße, in der
der bewusste Mann wohne, sei nicht zur Weitergabe, auch nicht an die Schulen
bestimmt gewesen. Dies bringe ja nichts. Mit den zuständigen Beamten habe es
ein Gespräch gegeben, so Lecker. Aber Präventivgeschichten seien auch eine
Polizeimaßnahme: "Wir warnen ja auch, wenn in einer Gegend verstärkt
Trickdiebe auftreten", so Lecker.