Der 48-Jährige hatte seine Schwiegereltern mit einem selbst gebautem Flammenwerfer getötet.
Wegen Totschlag, Mord und Brandstiftung wurde ein Oststeirer am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er soll im Herbst vergangenen Jahres seine 84-jährigen Schwiegereltern mit einer zum Flammenwerfer umfunktionierten Gasflasche getötet haben. Das Verfahren fand bereits zum zweiten Mal statt, da der 49-Jährige beim ersten Prozess im März wegen Totschlags verurteilt wurde. Der Richter nahm die Entscheidung der Geschworenen damals nicht an und setzte das Urteil aus.
Mord und Totschlag
Das Gericht stellte an die Geschworenen nur im
Falle des Mannes die Frage, ob es Mord oder Totschlag war, bei der getöteten
Frau stand nur Mord - oder eben Freispruch - zur Auswahl. Das Ergebnis war
nicht ganz einheitlich: Mit 5:3 Stimmen entschieden die Laienrichter für
Totschlag, mit 6:2 Stimmen für Mord, nur bei der Brandstiftung waren sich
alle einig.
Familienstreitigkeiten
Die Geschichte des Angeklagten wurde nun
zum zweiten Mal im Gerichtssaal aufgerollt. Vor drei neuen Richtern
(Vorsitz: Erik Nauta) und neuen Geschworenen schilderte Staatsanwalt Ewald
Hörzer nochmals, wie der 49-jährige Oststeirer im Jahr 2000 zusammen mit
seiner Frau den Besitz der Schwiegereltern übernommen hatte. Der
Beschuldigte pflegte auch die bettlägerige Schwiegermutter, der beide Beine
aufgrund von Diabetes amputiert worden waren. Zu ihr hatte er nach eigenen
Angaben ein gutes Verhältnis, während es mit dem alten Mann immer Streit gab.
Im Oktober vergangenen Jahres eskalierte die Situation schließlich. Der bei einem Busunternehmen tätige Steirer kam wieder einmal am Abend etwas später nach Hause, und wurde vom Schwiegervater schon mit den Worten "Du depperter Hund, was kommst denn so spät, Du weißt, dass Du die Spritze geben musst" empfangen. Also versorgte er zuerst die alte Frau mit Insulin und brachte sie ins Bett. Gleich darauf erschien der Schwiegervater wieder. "Das kann nicht sein, dass man nicht einmal fünf Minuten seine Ruhe hat", empörte sich der Jüngere.
Schwiegereltern bei lebendigem Leib verbrannt
Er erzählte, wie er
sich schon auf der Heimfahrt ausgemalt hatte, wie er die Wohnung mit der
Propangasflasche anzünden und sich und die Schwiegereltern töten würde. Als
ihn der Schwiegervater anschrie, wollte er die Tat ausführen. Er holte die
Gasflasche und zündete die Einrichtung an. Der alte Mann fing Feuer, seine
Kleidung verbrannte komplett als er aus dem Haus rannte und sich noch auf
eine Bank setzen konnte, wo er gleich darauf starb. Die Schwiegermutter
verbrannte im Bett, sie schrie noch "Was machst denn da?". Mehrere
Selbstmordversuche des Oststeirers misslangen, er rannte weg und wurde
Stunden später von der Polizei aufgegriffen.
Angeklagter spricht von "Kurzschlusshandlung"
"Wir
können zehn Mal verhandeln und es wird immer Totschlag herauskommen, weil es
nichts anderes ist", war Verteidiger Gerald Ruhri überzeugt. Der Angeklagte
bekannte sich schuldig - aber eben nur wegen Totschlags und wegen
Brandstiftung. "Es war eine Kurzschlusshandlung", erklärte der 49-Jährige.
Der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann führte aus, dass die Tat zwar als
Affekthandlung einzustufen sei, eine Kurzschluss- oder Spontanhandlung aber
auszuschließen sei. Psychiatrie und Gesetz definieren diesen Begriff etwas
unterschiedlich, was zu Verwirrung bei den Laienrichtern führen könne, so
der Richter. Der Angeklagte sei auf jeden Fall zurechnungsfähig gewesen.
Der Verteidiger kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, und der Ankläger will gegen die in seinen Augen zu niedrige Strafe berufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.