Mord oder Tötung?

Säugling in Panik getötet

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Grazerin erstickte ihr Neugeborenes: Sie sagte aus, wegen der ungewollten Schwangerschaft in Panik geraten zu sein. Die Justiz ermittelt.

Als die Tragödie Mitte August bekannt geworden war, herrschte Entsetzen in der Landeshauptstadt – und darüber hinaus. Eine 22-jährige Studentin „aus gutem Elternhause“ hatte heimlich einen Buben zur Welt gebracht, ihn getötet und sich dann schlafen gelegt. Stunden später hat man sie mit schweren Blutungen ins Landeskrankenhaus Graz gebracht und sofort Alarm geschlagen.

Doch „als die Beamten ankamen, hatten die Eltern bereits aufgeräumt. Das Kind befand sich nicht mehr im Schlafzimmer der jungen Frau“, berichtete Ermittler Anton Kiesl. Untersuchungen ergaben, dass das Kind lebensfähig gewesen wäre. Der Vater, ein gleichaltriger Student, und die Eltern der 22-Jährigen erklärten, von der Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Die Frau selbst war nach ihrer Schreckenstat Wochen lang nicht vernehmungsfähig gewesen.

Mord oder Tötung?
Erst vor Kurzem gelang es den Ermittlern des Landeskriminalamtes, die Studentin zu befragen. „Unsere Erhebungen sind abgeschlossen. Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Graz“, bestätigte Kiesl am Montag. Ob womöglich noch jemand von der Familie der 22-Jährigen zur Rechenschaft gezogen wird? Nach derzeitigem Stand des Verfahrens nicht, teilte die Staatsanwaltschaft gegenüber ÖSTERREICH mit.

Für Justiz und Angeklagte entscheidend ist die Frage, ob es sich bei der Tat am 8. August um Mord oder um eine „Tötung eines Kindes bei der Geburt“ handelt. Letzteres wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Bei Mord ist die Strafe mindestens doppelt so hoch. Die Justiz hat jedenfalls ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Mit einem Prozess ist frühestens Ende Herbst zu rechnen.

In Panik
Obwohl die offiziellen Stellen schweigen, sickerte durch, dass die Grazerin erklärt hat, in Panik gehandelt zu haben. Die Schwangerschaft war nicht beabsichtigt. Warum sie das Kind nicht in die Babyklappe legte, wird sie der Richter fragen.

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