Der 30-Jährige kann sich nun doch an den Streit erinnern.
Steiermark. Nach dem Fund einer Frauenleiche am vergangenen Wochenende in Raaba (Bezirk Graz-Umgebung) dürfte der Tathergang in der Nacht auf Sonntag geklärt sein. Der tatverdächtige 30-jährige Lebensgefährte der Frau (33) ist weitgehend geständig, teilte die Landespolizeidirektion am Dienstag mit. Er wird im Laufe des Tages vom Polizeianhaltezentrum in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert, teilte die Landespolizeidirektion am Dienstag mit.
Streit eskalierte
Entgegen seiner ersten Angaben konnte sich der Lebensgefährte des Opfers bei der neuerlichen Einvernahme nun doch an einen Streit mit der 33-Jährigen erinnern. Er sagte aus, dass es am Samstag im alkoholisierten Zustand zu einer Auseinandersetzung in dem gemeinsam bewohnten Haus gekommen war: Ihr ständiger Alkoholkonsum und ihre Überforderung mit dem gemeinsamen Haushalt sei der Grund gewesen.
Im Zuge des Streits soll der 30-Jährige die Frau auf den Boden des Wohnzimmers gestoßen und gegen ihren Hals Gewalt ausgeübt haben - wozu der Mann geständig ist. Nachdem sich das Paar auch gegenseitig attackiert haben soll, habe er weitere Angriffe ihrerseits verhindern wollen, lautete die Begründung. Nachdem er im Schlafzimmer einige Stunden geschlafen habe, will er die 30-Jährige Stunden später leblos aufgefunden und via Notruf Anzeige bei der Polizei erstattet haben.
Der Mann konnte den Tatablauf zeitlich nicht lückenlos beschreiben. Die Angaben seien jedoch mit den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Spurensicherung übereinstimmend, hieß es vonseiten der Polizei. Auch gebe es eine Übereinstimmung beim mutmaßlichen Ablauf mit den gerichtsmedizinisch festgestellten Verletzungen durch stumpfe Gewaltanwendung. Weitere molekulargenetische Untersuchungen und kriminalpolizeiliche Ermittlungen sollen für die weitergehende Klärung sowie die näheren Umstände zum Tatzeitpunkt sorgen.
Das Paar war durchaus auffällig gewesen, wie es auf APA-Anfrage hieß. Das reiche vom Lenken von Fahrzeugen im betrunkenen Zustand bis hin zu Betretungsverboten und Wegweisungen. Nach der Überstellung des Mannes in die Justizanstalt am Landesgericht ist nun die Staatsanwaltschaft am Zug, sprich es geht um die mögliche Verhängung der Untersuchungshaft.