Urteil

Stiefbruder erschossen: Schuldspruch im "Banker-Prozess"

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Stiefbruder erschossen: Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung.

Nach einem Paukenschlag im Prozess um einen ermordeten Banker in Klosterneuburg - die Staatsanwältin zog am letzten Gerichtstag die Mordanklage zurück - gab es einen Schuldspruch wegen grober fahrlässiger Tötung.

Der Wiener Banker, der am 18. September 2015 in seiner Wohnung in Wien-Währing seinen Stiefbruder Eric J. (42) erschossen hat, ist zu einer einjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Mordanklage wurde von den Geschworenen im Landesgericht Korneuburg einstimmig verworfen.

Alle acht Laienrichter glaubten dem 45-Jährigen, dass es sich bei dem Geschehen um einen Schießunfall gehandelt hatte. Der Banker wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Da ihm die rund neun Monate, die er in Untersuchungshaft verbracht hatte, auf seine Strafe anzurechnen waren, bekam er die bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe gerichtlich bewilligt.

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