Prozess

Tankstellen-Räuber zeigen sich geständig

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Wegen dreier Überfälle auf Tankstellen standen am Donnerstag in Klagenfurt vier junge Männer vor Gericht.

Drei legten ein volles Geständnis ab, der vierte beteuerte seine Unschuld. Bei zwei bewaffneten und geglückten Überfällen waren insgesamt 6.500 Euro erbeutet worden, der dritte schlug fehl. Mit einem Urteil im Schwurgerichtsprozess wurde erst für den Abend gerechnet.

Drei Überfälle mit Gaspistolen
Staatsanwältin Sandra Agnoli warf den Angeklagten vor, am 17. März sowie am 26. und 27. Mai maskiert und mit Gaspistolen ausgerüstet Tankstellen in Klagenfurt überfallen zu haben, wobei der zweite der drei Überfälle scheiterte, weil die akustische Alarmanlage ansprang. Zwei der Angeklagten sollen die Überfälle ausgeführt, die beiden anderen die Maskierung und Bewaffnung sowie eine Wohnung als Fluchtpunkt zur Verfügung gestellt haben.

Die Utensilien für die Überfälle verstauten die Männer zwischen 19 und 22 Jahren in einem Rucksack, den sie im Kellerabteil ihrer Fluchtwohnung versteckt hatten. "Wir verwendeten Lochmasken, Einweghandschuhe, einen Pfefferspray sowie eine Gas- und eine CO2-Pistole", listete einer der Angeklagten auf. Die Vorgangsweise bei den Raubüberfällen sei genau besprochen worden. "Der Pfefferspray hätte im Notfall zum Einsatz kommen sollen", erklärte der 22-Jährige.

Fremdartige Akzente nachgemacht
"Ich habe 'Umdrehen, Überfall, Geld her' gesagt", erzählte der Klagenfurter den Geschworenen, formte mit seiner Hand den Lauf einer Pistole nach und vermittelte dabei den Eindruck, als würde er vom vergangenen Urlaub erzählen. Um die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken, hatten die Kärntner fremdartige Akzente nachgeahmt und sich während der Überfälle mit falschen Namen, wie Vladimir, angesprochen.

Laut einem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Fritz Neumann sind die Haupangeklagten zum Zeitpunkt der Tat voll zurechnungsfähig gewesen. "Dass die Täter sich in einem psychiatrischen Ausnahmezustand befunden haben, ist nicht nachzuweisen", sagte Neumann. Lediglich die Dispositionsfähigkeit sei durch Konsum von Alkohol und Medikamenten "etwas herabgesetzt" gewesen.

Donnerstagnachmittag wurden weitere Zeugen einvernommen, mit einem Urteil wurde im Laufe des Abends gerechnet.

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