Noch keiner zu unbedingter Haft verurteilt

Tiere herzlos ausgesetzt: Strafen viel zu milde

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Viele Tierbesitzer sind offenbar just zum Ferienbeginn überfordert. 

OÖ. Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe macht auf einen traurigen Trend – der sich leider jedes Jahr zur Urlaubssaison wiederholt – aufmerksam: Auch heuer wieder werden in den Sommermonaten Tiere herzlos ausgesetzt.

Nun wird endlich – wenn schon nicht härtere Strafen für das Zurücklassen eines Tieres – das Ausschöpfen des möglichen Strafrahmens gefordert.

Laut Pfotenhilfe sind für das Zurücklassen und Aussetzen bis zu zwei Jahre Haft möglich, die aber noch nie verhängt wurden. Das Höchste war bisher drei Monate – und das bedingt. Meistens bleibt es bei einer Geldstrafe.

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