Absam in Tirol

Messerattacke vor Schule: 10 Jahre Haft für Angeklagten

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Im Prozess zu einer Messerattacke vor einer Schule wurde der Angeklagte zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Im Prozess nach einer Messerattacke auf zwei Schüler vor einer Berufsschule in Absam (Bezirk Innsbruck-Land) ist am Freitag der 19-jährige Angeklagte wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Ihm wurden zehn Jahre Freiheitsstrafe auferlegt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im September des vergangenen Jahres zwei 16-jährige Mitschüler lebensbedrohlich verletzt zu haben.
 
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte soll zunächst einem Mitschüler mit einem Messer in den Hals und dann einem einschreitenden Schüler ins Gesicht und in die Brust gestochen haben.
 
Hinsichtlich des ersten Opfers entschieden die Geschworenen mit sechs zu zwei Stimmen, dass der Angeklagte des versuchten Mordes schuldig sei. Beim zweiten Opfer urteilten die Laienrichter jedoch einstimmig auf schwere Körperverletzung. Der 19-Jährige muss an beide Opfer zudem 6.000 bzw. 4.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Das höchstmögliche Strafmaß hätte aufgrund des Alters des Angeklagten 15 Jahre betragen.
 

Angeklagter entschuldigte sich bei Opfern

Im Prozess gegen einen 19-Jährigen wegen versuchten Mordes zogen sich die Geschworenen am späten Vormittag zur Beratung zurück. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort vor Gericht bei den beiden Opfern und deren Familien.
 
"Ich wollte mich am Mittwoch (am ersten Prozesstag, Anm.) schon entschuldigen. Ich habe mich dann aber so dafür geschämt, was ich getan habe, dass ich mich nicht entschuldigen konnte", meinte der 19-Jährige. Er beteuerte erneut, dass er niemanden umbringen wollte.
 
Sein Verteidiger, Mathias Kapferer, verwies in seinem Schlussplädoyer immer wieder auf die psychische Erkrankung seines Mandanten, die Psychiaterin Adelheid Kastner bei dem 19-Jährigen diagnostiziert hatte. "Mein Mandant ist massiv psychisch beeinträchtigt, ihm fehlt jegliches Sensorium für soziale Realitäten", meinte Kapferer. Ein gesunder Mensch hätte den Streit vor der Attacke, der laut dem Angeklagten mitunter ursächlich für seinen Angriff war, einfach beendet und wäre nach Hause gegangen. "Mein Mandant kann das aber nicht", so der Verteidiger, der mehrmals wiederholte, dass der 19-Jährige nicht logisch denke.
 
Kapferer rief in seinem Schlussplädoyer immer wieder den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" in Erinnerung. "Sie müssen sich fragen, ob es nicht sein kann, dass mein Mandant sein Opfer tatsächlich nur verletzten wollte. Und wenn Sie diese Frage mit 'Ja' beantworten, dann gibt es keinen Tötungsvorsatz", meinte der Verteidiger in Richtung der Geschworenen.
 
"Der Verteidiger muss versuchen, Zweifel bei Ihnen zu begründen", griff Staatsanwalt Florian Oberhofer in seinem Schlussplädoyer dem Appell des Verteidigers bereits vor. Er selbst habe aber keinen Zweifel daran, dass bei dem Angeklagten zumindest ein bedingter Tötungsvorsatz vorliege. "Jedes Kind weiß, dass man durch einen Stich in den Hals sterben kann", sagte der Staatsanwalt.
 
Die Verantwortung des 19-Jährigen, dass er seinem ersten Opfer nur ins Auge stechen bzw. ihn nur verletzen wollte, sei "Blödsinn", erklärte Oberhofer. "Wenn er ihn nur verletzten wollte, warum hat er dann nicht in einen Arm oder in den Rücken gestochen. Das ist alles nicht plausibel", meinte der Staatsanwalt zu den Aussagen des Beschuldigten. Ein Urteil wurde für Freitagnachmittag erwartet.
 

Messerattacke vor Tiroler Schule: Prozess fortgesetzt

Der Prozess gegen einen 19-Jährigen wegen versuchten Mordes nach einer Messerattacke vor einer Berufsschule in Absam (Bezirk Innsbruck-Land) ist am Freitag am Landesgericht mit den Schlussplädoyers fortgesetzt worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im September des vergangenen Jahres zwei 16-jährige Mitschüler lebensbedrohlich verletzt zu haben.
 
Der Angeklagte soll zunächst einem Mitschüler mit einem Messer in den Hals und dann einem einschreitenden Schüler ins Gesicht und in die Brust gestochen haben. Staatsanwalt Florian Oberhofer sah in seinem Schlussplädoyer in beiden Fällen zumindest einen bedingten Tötungsvorsatz. Der Angeklagte habe mit seinen Taten zumindest in Kauf genommen, dass seine beiden Opfer sterben könnten, meinte der Staatsanwalt.
 
Verteidiger Mathias Kapferer rief hingegen das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner in Erinnerung. Die Psychiaterin hatte bei dem 19-Jährigen eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. "Mein Mandant ist nicht jemand der logisch handelt und plant. Er ist nicht gesund", sagte der Rechtsanwalt.
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