Urteil

Drei Jahre Haft für Mord an Ehefrau

Teilen

Drei Jahre Haft für einen 62-jährigen Pensionisten aus Lochau, der im Oktober 2008 seine Ehefrau mit einem ­Messer umbrachte.

Drei Jahre Haft fasste gestern ein 62-jähriger Pensionist in Feldkirch für den Mord an seiner Ehefrau aus. Der Mann war bei der Tat stark betrunken und galt deshalb laut Gutachter als nicht zurechnungsfähig. Doch die auf den ersten Blick milde Strafe hat es in sich: Einzelrichterin Karoline Posch beantragte für den Pensionisten eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ob er nach den drei Jahren wieder freikommt, ist mehr als ungewiss. Erst wenn drei Gutachter bestätigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, wird er wieder entlassen. Im schlimmsten Fall büßt er bis zu seinem Lebensende für die Bluttat.

Mit Küchenmesser in den Hals gestochen

Rückblende
In der Nacht auf den 10. Oktober geht bei der Polizei in Lochau ein Notruf ein. Der Pensionist erklärt, seine Frau liege leblos und blutüberströmt in seiner Wohnung. Ein Notarzt trifft kurz darauf in der Wohnung des Ehepaares in der Südtiroler Straße Nummer 9 ein. Er kann jedoch nur noch den Tod der 61-jährigen Frau feststellen.

Die Leiche der Frau weist mehrere Stiche im Halsbereich und im Oberkörper auf. Eine Obduktion ergibt später, dass die Pensionistin an einem Halsstich starb, der die Hauptschlagader aufschlitzte. Die Frau verblutete. Die Polizei nimmt daraufhin den Ehemann als Hauptverdächtigen ins Visier. Ein 20 Zentimeter langes blutverschmiertes Haushalts­messer wird in der Wohnung als Tatwaffe sichergestellt.

Zuerst die Tat noch abgestritten
Im Verhör verstrickte sich der Pensionist schließlich in Widersprüche. Nach einiger Zeit gab er zu, schwer alkoholisiert seine Frau mit dem Messer getötet zu haben. In der Nachbarschaft wird berichtet, dass es zwischen den beiden Eheleuten in der Vergangenheit immer wieder heftige Streitigkeiten gegeben habe. „Sie waren ja beide immer schon dem Alkohol zugetan“, erinnert sich ein Anrainer in Lochau bei Bregenz.

Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller beurteilt den heute 62-Jährigen als aggressiv und emotional gestört. Der Angeklagte leide unter schweren Persönlichkeitsstörungen und habe einen niedrigen Intelligenzquotienten.

Thomas Peterthalner, APA

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten