34-Jähriger soll seine Frau erstickt und dann in den Inn geworfen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Imst/Innsbruck. Am Landesgericht Innsbruck ist am Mittwoch ein 34-Jähriger wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Juni des vergangenen Jahres in Imst seine 31-jährige Ehefrau im Zuge eines Streits gewürgt und dann mit einem Polster erstickt zu haben. Anschließend soll er die Leiche in den Inn geworfen haben. Hintergrund des Streits waren finanzielle Probleme. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft meldeten Bedenkzeit an. Die Geschworenen stimmten mit sechs zu zwei Stimmen für schuldig. Der Richtersenat wertete vor allem das reumütige Geständnis als mildernd. Zudem habe bei der Tat ein Affekt vorgelegen, sagte die Vorsitzende des Senats. Als erschwerend wurden jedoch Vorstrafen des Angeklagten gewertet, sowie, dass sich die Tat gegen seine Ehefrau richtete.
Angeklagter bekannte sich schuldig
Der Angeklagte hatte sich vor Gericht schuldig bekannt. Seit dem Jahr 2018 habe es immer wieder heftige Streitigkeiten zwischen den Eheleuten gegeben, schilderte der 34-Jährige. Grund dafür waren immer die finanziellen Probleme des Paares. In der Tatnacht war es dann wieder zu einem heftigen Streit gekommen. Seine Frau habe ihn beschimpft und er wollte das einfach nicht mehr hören, meinte der 34-Jährige. Nach gegenseitigen Handgreiflichkeiten habe er schließlich ihren Hals gefasst und zugedrückt, sagte der Angeklagte unter Tränen aus.
"Ich habe zugedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegt hat. Wie lange das war, weiß ich nicht", schilderte der Beschuldigte. Weil ihre Augen offen waren, habe er ihr dann noch einen Polster "auf das Gesicht gelegt". Dass das Würgen des Halses nicht todesursächlich war, habe er erst viel später aus der Anklageschrift erfahren, beteuerte der Angeklagte. Anschließend habe er den leblosen Körper in sein Auto gebracht und sei zum Inn gefahren. An einer Brücke habe er sie dann in den Fluss geworfen.
Die gerichtsmedizinische Untersuchung würde einen Würgevorgang mit einem kräftigen Griff gegen den Hals beweisen, erklärte Gerichtsmediziner Walter Rabl. "Das kann aber nicht zum Tod geführt haben, weil der Würgevorgang zu kurz war", fügte der Sachverständige hinzu. Denn die Untersuchung hätte gezeigt, dass das Opfer weniger als eine Minute lange gewürgt wurde. "Die eigentliche Todesursache ist Ersticken, hauptsächlich durch das Auflegen des Polsters", so Rabl. Ob auf den Polster auch Druck ausgeübt wurde, könne er nicht sagen, aber bei einer Bewusstlosen reiche es schon aus, den Polster nur auf das Gesicht zu legen.
31-Jährige galt zunächst als verschwunden
Die 31-Jährige galt zunächst als verschwunden. Der Angeklagte selbst hatte sie als vermisst gemeldet und zuvor noch Nachrichten von ihrem Handy verschickt, die auf einen Selbstmord hindeuten sollten. Sowohl die Schwester, als auch die beste Freundin des Opfers hätten aber an der Echtheit der Nachrichten gezweifelt, weil die 31-Jährige so nicht schreibe, erklärte die Staatsanwältin. Erst einige Tage nach der Tat, als der Druck aus dem familiären Umfeld auf den 34-Jährigen immer größer wurde, legte er schließlich ein Geständnis ab. Verteidiger Markus Abwerzger versuchte noch auf Totschlag zu plädieren, dem folgten die Geschworenen aber nicht. Die Leiche der 31-Jährige wurde schließlich erst mehr als eine Woche nach ihrem Verschwinden im Inn gefunden.
Der Verein Frauen*vernetzung organisierte indes am Prozesstag vor dem Landesgericht einen Protesttag gegen Femizide. Es wurde ein Infotisch mit Broschüren und Flyern zum Thema Gewalt an Frauen aufgestellt. Am Nachmittag soll zudem noch eine Demonstration stattfinden, die vor dem Landesgericht startet. Nach der Urteilsverkündung hatten sich etwa 70 Personen vor dem Landesgericht versammelt, beim Großteil davon handelte es sich um Familienangehörige.