Innsbruck

Freispruch für Ärzte nach Tod von Azra (3)

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Die drei Ärzte haben für Richter Bruno Angerer „nachvollziehbar gehandelt“.

 „Für die Hinterbliebenen mag es unbefriedigend erscheinen, dass kein Schuldiger übrig bleibt.“ Richtig wohl war dem Richter beim Freispruch für die drei Ärzte der Innsbrucker Kinderklinik, zwei Kinderärzte und eine Anästhesistin, am Mittwoch offenbar nicht. Letztlich sei das Handeln der Angeklagten aber nicht strafbar gewesen.

Die Anklage hatte auf fahrlässige Tötung gelautet. Es ging um den Tod des türkischen Mädchens Azra (3) im Oktober 2011. Das Kleinkind hatte Superkleber verschluckt und war danach mit Propofol, jenem Narkosemittel, an dem Michael Jackson starb, ins künstliche Koma versetzt worden.

Ein Gutachten erhob im Juni 2012 schwere Vorwürfe gegen die Ärzte: Das Narkosemittel war 46 Stunden lang verabreicht worden, dabei sei es laut Hersteller für Kinder ungeeignet. 24 Stunden habe auf der Intensivstation kein Mediziner nach Azra gesehen. Beim Prozess stellte sich heraus: Offenbar war Azra nicht operiert worden, weil die Ärzte stritten. Dennoch: Laut Urteil hätten die Ärzte „nachvollziehbar gehandelt“. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

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