Der Strafberufung nach dem Urteil gegen eine 69-jährige Tirolerin, die im Jänner dieses Jahres ihre Schwester mit Krücken und mit einer Hacke erschlagen hatte, ist vom Innsbrucker Oberlandesgericht am Mittwoch nicht stattgegeben worden.
Verkochte Nudeln hatten die Familientragödie ausgelöst. Die Frau wurde Anfang Juli zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.
Straferhöhung gefordert
Staatsanwalt Othmar Krüpl hatte eine
Erhöhung der Strafe gefordert, da das Geschworenengericht die niedrigst
mögliche Haftstrafe verhängt hatte. Die Beschuldigte sei besonders brutal
vorgegangen, indem sie zuerst mit der Krücke und dann mit der Hacke auf ihr
Opfer eingeschlagen hatte. Ihre Schwester sei dabei wehrlos auf dem Boden
gelegen. Verteidiger Hermann Rieder war dagegen für eine Herabsetzung der
Haftdauer eingetreten. Die besonderen Umstände der Tat erlaubten eine
Unterschreitung der gesetzlichen Mindeststrafe, argumentierte er.
Verkochte Nudeln als Auslöser
Das 80-jährige Mordopfer hatte
sich über die verkochten und versalzenen Nudeln beschwert, die ihr die
Schwester vorgesetzt hatte. Diese Kritik sollte sie am 12. Jänner in Trins
im Tiroler Bezirk Innsbruck-Land mit dem Leben bezahlen. Die Beschuldigte
sei "so schnell wie noch nie zornig" geworden, habe die Krücke ihrer
Schwester genommen und sie ihr zweimal mitten auf den Kopf geschlagen. Als
die Verletzte sie beim Namen rief, sei sie noch wütender geworden. Sie habe
eine Hacke genommen und zugeschlagen, hatte die 69-Jährige bei dem
Schwurgerichtsprozess im Juli ausgesagt. Die Tirolerin lebte noch zehn Tage
neben der Leiche ihrer Schwester, die sie unbedeckt auf dem Küchenboden
liegen ließ.