Urteil

Kerscher muss 1,8 Mio an Swarovski zahlen

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Urteil des Innsbrucker Landgerichts: Ex-FC-Tirol-Präsident Kerscher muss 1,8 Mio Euro an Swarovski zahlen.

"Mit seinem persönlichen Vermögen" haftet der Ex-Präsident des ehemaligen FC Tirol, Martin Kerscher, für den entstandenen Schaden für die vonseiten Gernot Langes-Swarovski vor dem Konkurs des Vereins unterfertigte Bankgarantie über 1,8 Millionen Euro, lautet das Urteil des Innsbrucker Landesgericht. Wie sich die Rückzahlung prozentuell zwischen Kerscher und dem Masseverwalter zusammensetzt, dafür müsse das Ende des Konkursverfahrens abgewartet werden, teilte Langes-Swarovskis Rechtsvertreter am Donnerstag der APA mit.

"Die Vorstandsmitglieder haben die Verpflichtung, bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Konkurseröffnung spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Konkursverfahrens zu beantragen. Sie haften dafür persönlich, sollte ein Vertragspartner zu Schaden kommen", erklärte Rechtsanwalt Hermann Holzmann das Urteil.

Ende Juni 2001 war die Zahlungsunfähigkeit der FC Tirol bekanntgeworden. Schon im Dezember 2000 hatte Gernot Langes-Swarovski als Vertragspartner eine befristete Garantieerklärung über eine Summe von 25 Millionen Schilling (1,816.820,85 Euro) unterschrieben und diese nach mehrmaligem Ersuchen immer weiter verlängert. Mitte November 2001 überwies er schließlich den Betrag über 1,8 Millionen Euro auf das Vereinskonto.

Kerscher hätte also "ohne schuldhaftes Zögern" nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragen müssen. In der Zwischenzeit hatte Kerscher im Oktober 2001 seine seit Mai 1997 dauernde Präsidentschaft zurückgelegt. 2002 wurde schließlich das Konkursverfahren gegen den FC Tirol eingeleitet, abgeschlossen könne es möglicherweise bis Ende 2008 sein, sagte der Jurist. Zudem muss der Verurteilte die Prozesskosten von rund 60.000 Euro selbst bezahlen.

Das Landesgericht warf in seinem Urteil Kerscher weiters vor, "jegliche Kontrolle des ehemaligen faktischen Geschäftsführers, Robert Hochstaffl, unterlassen und somit grob fahrlässig die Zahlungunfähigkeit des FC Tirol herbeigeführt zu haben". Der Vereinsvorstand habe 'kridaträchtig gehandelt' und 'jegliche kaufmännische Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen', hieß es. Binnen vier Wochen könne Kerscher nun Berufung gegen das Urteil einlegen.

Bereits im November 2000 war vonseiten der KPMG festgestellt worden, dass eine Fortführung des Vereins in der Bundesliga lediglich durch "die Einbringung erheblichen Eigenkapitals" oder durch "entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage" gegeben sei. Andernfalls "könne eine Insolvenz nicht mehr ausgeschlossen werden", hieß es im Bericht.

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