LKH Innsbruck

Mädchen (3) nach OP schwerbehindert

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Leisten-Operation misslang: Gutachter spricht von "groben Versäumnissen".

Nach einer misslungenen Leistenbruchoperation an der mittlerweile drei Jahre alten Nadina am Landeskrankenhaus Innsbruck im Jänner 2008 hat der Erstgutachter, der Berliner Anästhesist Jochen Strauß, neue Vorwürfe gegen den landeseigenen Krankenhauserhalter Tilak erhoben.

In einer ergänzenden Stellungnahme habe der Arzt die Vorwürfe im Gutachten bestätigt und "die Version der beschuldigten Ärzte widerlegt", meinte Thomas Juen, der Anwalt der Familie am Mittwoch vor Journalisten in Innsbruck.

Komplikationen
Nadina war im Alter von sechs Wochen am Landeskrankenhaus Innsbruck operiert worden. Bei der Behandlung kam es zu Komplikationen, die mit einem massiven Gehirnschaden des Kindes endete. Das Mädchen leidet laut dem Anwalt unter anderem an tiefgreifenden Entwicklungs- und komplexen Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren Epilepsie mit therapieresistenten Krampfanfällen.

Strauß bekräftige unter anderem, dass für einen Zeitraum von mehr als 50 Minuten keine Kreislaufüberwachung stattgefunden habe, die Anwendung eines Medikamentes außerhalb der Zulassung erfolgt und die Injektion in bereits tiefer Narkose nicht indiziert gewesen sei. Zudem seien im Jahr 2008 die Nebenwirkungen der laut dem Arzt "ungeeigneten Infusionslösung" längst bekanntgewesen. Strauß behauptete außerdem, dass das Mädchen zu spät auf die Intensivstation gebracht worden und es auch dort zu "groben Versäumnissen" gekommen sei. Man habe es etwa unterlassen, Gewicht und Kopfumfang zu erfassen.

Kein Einzelfall?
Die Angelegenheit habe mittlerweile "eine neue Dimension erreicht", da Strauß in seiner Stellungnahme auch Punkte anspreche, die "über den Einzelfall deutlich hinausgehen", sagte Juen. Der Anästhesist kritisiere, dass sich einer der beschuldigten Ärzte angeblich auf einen "hausinternen Standard" berufe, der es ihm erlaube, auf die Dokumentation der Infusions-Verabreichung zu verzichten. Strauß beanstandete laut dem Anwalt zudem, dass Angaben des besagten Arztes in einem von diesem im Jahr 2011 herausgegebenen Buch über den "Standard an der Innsbrucker Klinik" "teilweise falsch" und "irreführend" seien. Die Empfehlungen eines wissenschaftlichen Arbeitskreises über Kinderanästhesie würden laut Strauß im Bereich der "perioperativen Infusionstherapie" nicht korrekt wiedergegeben. "Das Buch gehört geprüft. Denn es geht um die Frage, welche Standards an der Klinik aktuell gegeben sind", forderte Juen.

Es sei unter Umständen im Hinblick auf momentan zu behandelnde Kinder "Gefahr im Verzug", sagte der Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl. Die Familie erhält Rechtsschutzdeckung von der Arbeiterkammer. In der Tilak herrsche ein "System, wo nur noch aufs Geld geschaut wird", meinte Zangerl.

Eltern wollen Schmerzensgeld
Die Stellungnahme von Strauß sei jedenfalls schon der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt worden. Die Anklagebehörde führt derzeit gegen die Tilak als Verband strafrechtliche Ermittlungen. Der Krankenhauserhalter hat bereits eine "erste Soforthilfe" von 70.000 Euro an das schwerbehinderte Mädchen bezahlt. Gefordert wurden 362.000 Euro, davon 200.000 Euro Schmerzensgeld. Am 25. August hatte die Familie die Klage eingebracht. Sowohl seitens der behandelnden Ärzte als auch der ärztlichen Direktion sei den Eltern gegenüber stets damit argumentiert worden, dass kein Behandlungsfehler vorliege.
 

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