Der OGH hat sich mit dem Rechtsstreit zwischen der FPÖ und deren früherer Chefin Susanne Riess-Passer nicht mehr befasst.
Das Höchstgericht hat die außerordentliche Revision der FPÖ gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck abgewiesen.
Keine "Rechtsfrage"
Mit Beschluss vom 20. August, der
nun zugestellt wurde, sei argumentiert worden, dass für die Entscheidung
keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen gewesen sei. Der OGH befasst sich mir
einer Revision nur dann, wenn die Entscheidung von einer Rechtsfrage
abhängt, der für die Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung
erhebliche Bedeutung zukommt. Das Höchstgericht habe sich daher nicht
inhaltlich mit dem Verfahrensgegenstand auseinandergesetzt, sondern die
Revision (formal) zurückgewiesen. Damit sei der Rechtsstreit endgültig
beendet, hieß es vom Landesgericht.
Die FPÖ hatte bereits beim Oberlandesgericht versucht, den Obersten Gerichtshof anzurufen. Einer ordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof war allerdings nicht stattgegeben worden. Die Entscheidung war seinerzeit auf 150 Seiten begründet worden.
FPÖ forderte 577.256,62 Euro zurück
Im
Zivilrechtsstreit in der ersten Instanz hatte die FPÖ 577.256,62 Euro samt
Zinsen von Riess-Passer gefordert, aber nicht recht bekommen. Sämtliche
Ausgaben - sofern sie von der Beklagten überhaupt veranlasst worden seien -
hätten Parteizwecken gedient, auch wenn diesen Ausgaben kein in Geld
messbarer Nutzen für die klagende Partei gegenüberstehe. Der Höhe nach
hätten sich die Ausgaben unter Berücksichtigung des jeweiligen Zwecks
bewegt, "auch unter dem statutarischen Gebot der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit innerhalb des Ermessensspielraumes, der denjenigen
Personen eingeräumt worden ist, die über diese Budgetmittel verfügen
durften".