Anklageerhebung

Staatsanwalt entscheidet im August im Fall Luca

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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck will noch im August entscheiden ob gegen Beamte der Jugendwohlfahrt Anklage erhoben werden soll.

Im Fall Luca wird die Innsbrucker Staatsanwaltschaft voraussichtlich im August über eine Anklageerhebung gegen Beamte der Jugendwohlfahrt Schwaz, Mödling und Mitglieder der Kinderschutzgruppen der Klinik Innsbruck sowie dem Krankenhaus in Mödling entscheiden. Es seien zahlreiche Akten eingeholt und Ärzte und Beamte einvernommen worden, sagte der Leitende Staatsanwalt Rudolf Koll am Donnerstag.

Ermittelt wurde konkret gegen zwei Beamtinnen der Jugendwohlfahrt Schwaz. Die Ermittlungen gegen die Mutter des kleinen Luca, der infolge von schweren Misshandlungen am 3. November vergangenen Jahres starb, führe die Staatsanwaltschaft Korneuburg weiter. Hauptverdächtiger ist der Lebensgefährte der Mutter.

Dem 23-Jährigen wird schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge vorgeworfen. Er muss sich ab 25. September am Landesgericht Korneuburg vor einem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Braitenberg verantworten. Der Strafrahmen betrage zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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