Klageschrift

Luca-Anklage: Die grausamen Details

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Luca starb am 3. November 2007 an den Folgen von sexuellem Missbrauch. Die Anklageschrift bringt jetzt die furchtbaren Details zutage.

Es war der 3. November 2007, der ganz Österreich erschütterte. An diesem Tag starb der kleine, 17 Monate alte Luca. Und zwar an den Folgen einer schweren Misshandlung. Doch erst jetzt wird nach und nach klar, welche Misshandlungen der wehrlose Bub über sich ergehen lassen musste. Die Anklageschrift, die derzeit beim Oberlandesgericht Wien ist und geprüft wird, beschreibt in klaren Worten und Sachverhalten das Leiden des Buben.

Fritz D., der 23-jährige Freund von Lucas Mutter soll Luca nicht nur misshandelt, sondern brutal vergewaltigt haben. Aufgrund einer „abnormen sexuellen Störung“, wie es im psychiatrischen Gutachten heißt, musste er seinem Drang nachgehen. Wartete unbemerkte Momente ab, gab an, den Kleinen nur wickeln zu wollen oder mit ihm spazieren zu fahren und tat dann etwas, was die Vorstellung jedes normalen Menschen sprengt. Er vergewaltigte den Buben anal, tat dies mit seinem ganzen Körpergewicht – minutenlang.

Schütteltrauma
Das Hirnödem von Luca, ausgelöst durch ein Schütteltrauma, war nicht entstanden, weil er – wie bei Missbrauchskindern durchaus üblich – wirklich geschüttelt worden war, sondern die Ursache waren Stöße.

Psycho-Anstalt
Der mutmaßliche Täter, so steht es in der Anklage, soll deshalb wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge verurteilt werden. Und er soll – so die Forderung der Staatsanwaltschaft Korneuburg – in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

„Durch den Einspruch, den die Verteidigung des Angeklagten jetzt eingebracht hat, wird sich das Verfahren zwar etwas verzögern, ich rechne aber mit einem Prozess Anfang Herbst“, so Staatsanwalt ­Firedrich Köhl. Warum ­Lucas Mutter, die von all den Missbrauchs-Attacken ihres Freundes nichts mitbekommen haben will, nicht angeklagt wurde, erklärt Köhl so: „Wir wollen das Ergebnis des zweiten Verfahrens in Tirol abwarten, hier werden mögliche Fehler der Jugendbehörde untersucht.“

Mutter
Für Georg Zanger, der als Privatbeteiligten-Anwalt den leiblichen Vater von Luca, Bernhard Haaser vertritt, ein wichtiger Aspekt. Der Anwalt zu ÖSTERREICH: „Die Rolle der Mutter in Zusammenhang mit den Verletzungen, die das Kind über Monate hatte und die wegen der Mutter nicht ärztlich behandelt wurden, ist aufklärungswürdig.“

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