Motiv: Sozialleistungsbetrug

Tote Mutter mit Katzenstreu mumifiziert

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Um weiter ihre Pension und Pflegegeld zu kassieren, mumifizierte ein 66-Jähriger seine verstorbene Mutter. 

Tirol. Die Geschichte der Woche schockt auf der ganzen Welt. CNN berichtete darüber, auch Al Jazeera übernahm die Geschichte ebenso wie Medien in Australien oder im spanischen Sprachraum – zu makaber und irre sind die Details, die sich rund um eine aus Deutschland zugewanderte Familie in Hall in Tirol abspielt(e):

Bereits vor einem Jahr war eine 89-jährige, demente, pflegebedürftige Frau ­eines natürlichen Todes gestorben. Anstatt sie mit Würden und Anstand zu beerdigen, kam einer der beiden Söhne – der mit seiner Mutter zusammen in ihrem Haus lebt – auf die horrormäßige Idee, die Leiche im Keller zu verstecken und weiter die Pension und das Pflegegeld, das per Post zugestellt wurde, einzubehalten. Die tote Mutter lagerte er in einer Kiste mit Kühlakkus und Katzenstreu, damit es zu keiner Geruchsbelästigung kam, und allfällige Flüssigkeit aufgesaugt wurden. Unter diesen Bedingungen schritt die Verwesung voran, bis die Mumifizierung eintrat.

Getäuscht. Der einkommenslose Sohn konnte das Haus behalten und so gut leben, dass er einen dicken Mercedes-SUV vor der Garage stehen hat. Und er täuschte alle: Sogar den eigenen Bruder aus Deutschland, dem er bei seinen seltenen Zusammenkünften einredete, die Frau Mama liege im Spital. Besuchen wollte der Bruder die Mutter nicht, weil er annahm, dass die ­Demenzkranke ihn nicht mehr erkennt.


Postler. Aufgeflogen ist die ganze grausliche Story dann durch den neuen Postler, der im Gegensatz zu seinem Kollegen nämlich darauf bestand, die Frau zu sehen, bevor er den Geldbrief aushändigte. Weil das natürlich nicht möglich war, ging das Geld retour an die Auszahlungsstelle.

50.000 Euro. Im Zuge der Erhebungen kam heraus, dass der 66-Jährige zu Unrecht insgesamt mehr als 50.000 Euro kassiert hatte. Er wurde wegen schweren Betrugs sowie Störung der Totenruhe angezeigt. Bis zu drei Jahre Haft drohen. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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