Urteil vorerst nicht rechtskräftig

Toter Vater in Tirol: Sechs Monate Haft für 30-jährigen Sohn

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Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Innsbruck/Wörgl. Ein 30-Jähriger, der sich vor dem Geschworenengericht ursprünglich wegen des Verbrechens des Mordes an seinem Vater verantworten hatte müssen, ist am Montag schlussendlich wegen Körperverletzung am Innsbrucker Landesgericht zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Aufgrund der Vorhaftanrechnung verließ der Tiroler, dessen Vater laut Obduktionsbericht an einem akuten Herzanfall starb, den Gerichtssaal als freier Mann. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der 30-Jährige hatte sich in den frühen Morgenstunden des 28. August 2021 schwer alkoholisiert offenbar gewaltsam Zutritt zur Wohnung seines Vaters verschafft, dort randaliert und seinen Vater bedroht und attackiert. Mehrere zum Prozess geladene Zeugen berichteten von den Aggressionen des Sohnes zum vermeintlichen Tatzeitpunkt. Drei Nachbarn gaben allesamt zu Protokoll, dass der Mann seinem Vater lautstark und mehrfach mit dem Umbringen gedroht habe. Ein Polizist, der beim Einsatz verletzt wurde, berichtete von "heftigster Gegenwehr". Der Vater hatte nach dem offenbar heftigen Streit nach rund zehn bis 15 Minuten das Haus verlassen und war auf einer Bank vor dem Haus zusammengesunken.

An einem akuten Herzinfarkt verstorben 

Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl war der 52-Jährige an einem akuten Herzinfarkt verstorben. Gewalteinwirkungen auf den Kopf- und Halsbereich des 52-Jährigen seien zwar eindeutig nachweisbar, dass die Verletzungen oder die Aufregung ursächlich zum Herzinfarkt beigetragen haben, davon ging Rabl nicht aus. Ein solcher hätte jederzeit eintreten können. Der Vater habe zahlreiche Risikofaktoren, unter anderem Diabetes, Übergewicht und einen Vorinfarkt, aufgewiesen. Seine Herzkranzgefäße seien "höchstgradig verengt gewesen", so der Sachverständige.

Der Mann bestritt vor dem Geschworenengericht eine Tötungsabsicht und beteuerte, noch nie mit dem Gedanken gespielt zu haben, seinen Vater umzubringen, obwohl er ihn "verabscheut" habe. Er habe erst kürzlich davon erfahren, dass der Vater eine Person aus dem näheren familiären Umfeld vergewaltigt hatte, so der Angeklagte. Das habe sein Vater ihm gegenüber schließlich auch zugegeben. Dies habe ihn sehr belastet und sei "immer wieder aufgekocht", gab der Mann zu Protokoll.

Schlussplädoyers

In ihren Schlussplädoyers waren Staatsanwalt und Verteidiger bei ihren Auftakt-Argumentationslinien geblieben. Staatsanwalt Markus Grüner konzentrierte sich auf Indizien, die auf einen versuchten Mord hinweisen - führte also etwa die Zeugenaussagen ins Treffen, wonach der Mann seinem Vater mit dem Umbringen gedroht hatte. Der Verteidiger, Thomas Kraft, argumentierte indes, dass weder eine Tötungsabsicht noch der Versuch, den Vater zu töten, vorlag. Wenn er seinen Vater wirklich umbringen hätte wollen, hätte er zu einem Messer greifen können, das der Angeklagte in der Hosentasche trug oder ihn mit einem Möbelstück erschlagen können, betonte Kraft. Dass sein Mandant in der Wohnung gewütete hatte, sei "eindeutig", räumte er ein, betonte aber, dass der Verstorbene "keine gravierenden Verletzungen" aufgewiesen hatte. Er habe zudem auch nicht gewusst, dass sein Vater schwer herzkrank war.

Die acht Geschworenen würdigten die im Beweisverfahren vorgebrachten Gutachten und Zeugenaussagen und kamen schließlich einstimmig zum Schluss, dass der Mann weder eine Tötungsabsicht verfolgte, noch beabsichtigte, ihn schwer zu verletzen. Laut Richter Andreas Fleckl schlugen eine Vorstrafe und die Tatsache, dass sich der Mann heftig gegen die eintreffenden Polizisten gewehrt und einen davon verletzt hatte, erschwerend zu Buche. Zudem wurde der Mann wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Mildernd sei der Umstand gewesen, dass der Einheimische stark alkoholisiert gewesen war. Die psychiatrische Sachverständige Heidi Kastner hatte ausgeschlossen, dass die Alkoholisierung zu einer "tiefgreifenden Störung des Bewusstseins" geführt hatte, der Sohn war am besagten Morgen also zurechnungsfähig gewesen.

Der 30-Jährige muss dem verletzten Polizisten nun 100 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er meldete über seinen Verteidiger bereits Rechtsmittelverzicht an. Im Falle einer Mordanklage hätte ihm lebenslange Haft gedroht.

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