In Tirol verurteilt

Wiener Ex-Soldatin ließ Mutter "sterben"

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Zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe ist eine ehemalige Wiener Soldatin wegen der Fälschung von geschützten Urkunden verurteilt worden.

Mit einer laut Anklageschrift "total gefälschten" Todesbestätigung der nicht verstorbenen Mutter hatte die in Tirol stationierte inzwischen 23-Jährige Anfang Juni 2006 ihre Dienstfreistellung begründet. Obwohl "sie die Strafe so hinnehmen und kein Einspruch mehr kommen werde", war das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.

Widersprüchliche Angaben
"Ihre Angaben waren widersprüchlich. Zudem habe ich nicht die geringsten Zweifel, dass Sie selbst die Todesbestätigung hergestellt und an die Kaserne gefaxt haben und nicht ihr Ex-Freund", erklärte Richter Norbert Hofer das Urteil. Die Daten auf der Urkunde seien zu 99 Prozent richtig und er frage sich, woher der Mann diese gewusst haben sollte. "Das ist beim besten Willen eine Schutzbehauptung, aber keine glaubhafte Aussage", schloss er die Verhandlung.

Mutter angeblich gestorben
Nach Zeugenaussagen eines Vizeleutnants der Andreas-Hofer-Kaserne in Absam habe die Frau am 24. April 2006 um Dienstfreistellung ersucht, weil ihre in Niederösterreich lebende Mutter nach einem Autounfall schwer verletzt auf der Intensivstation im Krankenhaus liege. "Vier Tage später hat sie nochmals um eine Freistellung bis zum 2. Mai angesucht, weil ihre Mutter gestorben sei", schilderte der Mann.

Todesbestätigung gefälscht
"Sie wurde vier- bis fünfmal aufgefordert, eine Todesbestätigung zu bringen", schilderte der Zeuge weiter. Die Angaben für die verspätete Faxübermittlung der Urkunde nach einem Monat seien "so diffus" gewesen, dass der Kompaniekommandant entschieden habe, dem nachzugehen. In den vier Wochen habe die Frau nicht bekanntgegeben, dass ihre Mutter noch am Leben sei.

Ex-Freund steckte dahinter
"Ich weiß, dass ich falsch reagiert und gehandelt habe", erkannte die Ex-Soldatin am Dienstag. Nach ihren Angaben habe ihr damaliger Freund die Geschichte eingefädelt. "Er hat mich in der Kaserne angerufen, dass meine Mutter gestorben ist. Ich habe mir Sorgen um meinen kleinen Bruder gemacht und bin sofort heimgefahren", sagte sie. Ihr Ex-Freund habe sie "ruinieren wollen" und von ihr verlangt, das Leben mit ihm zu verbringen. Für die 23-Jährige sei die Kaserne "ihr Leben" gewesen, etwas, was sie immer machen wollte.

"Dreistigkeit"
Für das Urteil mildernd sei laut dem Richter die Unbescholtenheit der Wienerin gewesen, erschwerend ihre "Dreistigkeit". Zudem sei sie nicht geständig gewesen. Die Frau hat jetzt drei Tage Bedenkzeit um Einspruch zu erheben. Die Verhandlung war in der Vergangenheit mehrmals vertagt worden.

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