Falscher deutscher Kripobeamter

Zwei Jahre Haft

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Umfassendes Geständnis als Milderungsgrund

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung ist ein 45-jähriger Deutscher am Mittwoch am Landesgericht in Innsbruck zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zu 21.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Der Mann hatte sich in Tirol fälschlicherweise als Beamter des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) ausgegeben und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - etwa der Angabe gegen Drogenkriminalität zu kämpfen - mehreren Personen rund 20.000 Euro herausgelockt. Das Urteil war vorerst noch nicht rechtskräftig.

Auf der Flucht
Der vermeintliche Kriminalpolizist zeigte sich in der Verhandlung umfassend geständig. Er sei auf der Flucht gewesen, weil er in Deutschland eine mindestens dreijährige Haftstrafe zu erwarten habe. Da er glaubte, dass ein europäischer Haftbefehl gegen in vorliege, habe er eine neue Identität konstruiert und sich "die Legende eines BKA-Beamten aus Wiesbaden zurechtgelegt". Wiederholt checkte er unter verschiedensten falschen Namen in diversen Hotels ein. Um sich sein Leben dort finanzieren zu können, habe er andere Personen systematisch betrogen. Die Beträge reichten von 200 Euro bis zu jenen 7.500 Euro, die er einer Innsbrucker Geschäftsfrau herauslockte. Indem er ihr vorgaukelte, das Geld dringend für einen fingierten Drogenkauf zu benötigen.

Überzeugendes Schauspiel
"Er hat am Handy immer wieder sehr professionelle Gespräche geführt, unter anderem angeblich mit der Innsbrucker Staatsanwaltschaft ", schilderte die Frau vor Gericht das Vorgehen des Angeklagten. Mit dem Versprechen, Jobs bei der Kriminalpolizei oder eine Ausbildung in der USA vermitteln zu können, zog der falsche Ermittler seinen Opfern ebenfalls Geld aus der Tasche. Sogar ein Auto wurde einmal extra für ihn angemietet. Einen Dienstausweis habe er nie vorzeigen müssen, erklärte der Deutsche. "Es war wie in einem Strudel, aus dem man nicht mehr herauskommt. Wäre ich nicht aufgeflogen, wäre das immer so weiter gegangen", gab der Angeklagte zu Protokoll.

Vom Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes und des Gebrauchs eines gefälschten Dienstausweises wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Ebenfalls freigesprochen wurde seine damalige 21-jährige Tiroler Freundin, eine Hotel-Rezeptionistin, die auch auf den Mann hereinfiel. Sie hatte zwar - wie sie gestand - ebenso unter falschem Namen mit ihrem Freund in Hotels eingecheckt. Doch sie glaubte offenbar dessen Beteuerungen, dass man als Lebensgefährtin eines BKA-Beamten nicht den richtigen Namen angeben dürfe. "Das war die irrtümliche Annahme eines Rechtfertigungsgrundes", begründete der Richter seine Entscheidung.

Dem Deutschen wurde vor allem sein umfassendes Geständnis als Milderungsgrund ausgelegt. Verteidiger Markus Abwerzger wollte keine Erklärung abgeben. Das Urteil war daher vorerst noch nicht rechtskräftig.

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