Tödliche Körperverletzung

Beim Kartoffelschälen erstochen: Haft

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Die 33-Jährige Messerstecherin muss für sechseinhalb Jahre in Haft.

Eine 33-jährige Frau, die am 20. Februar 2011 ihren Lebensgefährten beim Zubereiten des Abendessens mit einem Steakmesser zu Tode gebracht hatte, ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ist bereits rechtskräftig, die Heimhelferin nahm ihre Strafe an.

Staatsanwaltschaft sah keine Tötungsabsicht
Die Staatsanwaltschaft hatte der gebürtigen Rumänin zugebilligt, nicht in Tötungsabsicht gehandelt bzw. das letale Ende nicht für ernstlich möglich gehalten zu haben, als sie das Messer gegen Gottfried F. (50) richtete. Der frühere Szene-Gastronom, der vor einigen Jahren sein Lokal weitergegeben hatte und zuletzt keiner geregelten Beschäftigung mehr nachging, starb an den Folgen eines wuchtigen Stichs in die rechte Brustseite, der die Lunge beschädigte. Nach Darstellung der Angeklagten war dem ein Streit vorausgegangen, weil sie aus dienstlichen Gründen wieder einmal wesentlich später als ursprünglich angekündigt von der Arbeit nach Hause gekommen war.

Seit Gottfried F. in Erfahrung gebracht hatte, dass seine Freundin früher vorübergehend als Prostituierte gearbeitet hatte, um sich finanziell über Wasser halten zu können, verdächtigte er sie, sich mit anderen Männern zu vergnügen, während er zu Hause auf sie wartete. Wie die 33-Jährige dem Schöffensenat (Vorsitz: Irene Mann) versicherte, gab es für Eifersüchteleien keinen Grund: "Ich hatte ihn sehr gern. Ich hab' mir vorgestellt, dass wir das ganze Leben gemeinsam verbringen. Er war sehr gut und nett zu mir."

Doch diesmal war der um 17 Jahre ältere Mann nicht von seinen Vorwürfen abzubringen, seine Freundin vernachlässige ihn und vertreibe sich die Zeit stattdessen mit einem anderen. Während sie erschöpft und nach einem 20-Stunden-Dienst hundemüde Kartoffeln schälte, um sich ein Erdäpfel-Gulasch zu kochen, sei er in der Küche herumgegangen, habe sie beschimpft und schließlich an den Haaren gepackt und mit voller Wucht zur Seite gedreht, gab die Frau zu Protokoll.

Mit Messer gestolpert?
"Wir sind gestolpert und ich bin auf ihn draufgefallen. Da ist es passiert", schilderte die 33-Jährige, wie das Messer angeblich in den Körper ihres Freundes gelangte. Es habe sich um einen "Unfall" gehandelt.

Sowohl ein physikalisch-technischer Sachverständiger als auch ein Gerichtsmediziner widerlegten jedoch die Version der Angeklagten. Demnach dürften der Mann und die Frau sich während der Stichführung gegenüber gestanden haben, da der Stichkanal mit der von der 33-Jährigen behaupteten Drehbewegung nicht in Einklang zu bringen war. Außerdem drang laut Gutachter das Messer mit abwärtsgerichteter Klinge und erheblicher Kraft in die Brust des 50-Jährigen.

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