Freier bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt.
Eine Prostituierte, die im Vorjahr in einem Hotel in Wien einen ihrer Freier zu Tode gebracht hatte, ist am Montag im Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde der Frau unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sie ließ ihren 45-jährigen Freier bewusstlos im Hotelzimmer zurück. © APA
Die 29-Jährige, die als Domina tätig war, hatte am 12. September 2015 einen 45 Jahre alten Mann auf dessen Wunsch in einem von ihm angemieteten Hotelzimmer mit einem Schuhband bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt, worauf dieser in eine von ihm vorbereitete Schlinge sackte. "Er ist langsam in die Knie gegangen und hat sich in die Schlinge gelegt", schilderte die Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Nina Steindl). Obwohl der Mann schlaff im Seil hing, sich sein Gesicht verfärbte und er mit Händen und Füßen zu zucken begann, zog sie ihrer Darstellung zufolge noch einige Sekunden das zu einem einfachen Knoten zusammengebundene, einen Zentimeter breite Schuhband zusammen, ließ dann los, kleidete sich an und verließ - wie zuvor mit dem Freier vereinbart - das Zimmer. Der Mann, der die Prostituierte gezielt für eine bis zur Bewusstlosigkeit führende Atemkontrolle engagiert hatte, hatte keine Überlebenschance.
Mildes Urteil
"Das Nachtatverhalten zeigt, dass Sie kein völlig gleichgültiger Mensch sind", konzedierte Richterin Nina Steindl in der Urteilsbegründung. Dieser Umstand, die bisherige Unbescholtenheit der 29-Jährigen, ihre geständige Verantwortung sowie "der gute Eindruck, den Sie hinterlassen haben" bewog den Senat dazu, zugunsten der Prostituierten vom außerordentlichen Milderungsrecht Gebrauch zu machen.
An sich wäre für eine absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge ein Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren zum Tragen gekommen - bei der Strafbemessung war die alte, bis Ende 2015 gültige Rechtslage heranzuziehen. Die Untergrenze konnte nach Dafürhalten des Gerichts aufgrund der besonderen Umstände des Falls deutlich unterschritten werden, "obwohl Sie den Mann in dieser Situation nicht vereinbarungsgemäß zurücklassen hätten dürfen. Das war schon eine grobe Fahrlässigkeit", so Richterin Steindl.
Die Angeklagte bedankte sich für das milde Urteil und nahm dieses nach Rücksprache mit Verteidiger Martin Mahrer an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Prostituierte ist inzwischen nicht mehr als Domina tätig. Sie habe nach dem Todesfall Albträume bekommen, verriet sie dem Gericht.
Die Frau hatte in ihrer ausführlichen Befragung zugegeben, auf die Wünsche ihres Freiers eingegangen zu sein, der ihr für eine bis zur Bewusstlosigkeit führende Atemkontrolle 100 Euro bezahlt hatte. Üblicherweise pflegte die Domina diese in Form des sogenannten Face Sitting oder dergleichen durchzuführen, dass sie ihren Kunden mit ihren Händen die Atemwege verschloss, bis diese sie mit einem vereinbarten Zeichen - etwa Augenzwinkern - zum Aufhören brachten.
Der 45 Jahre alte Mann, der sich "Martin" nannte und die Prostituierte auf eine Annonce hin kontaktiert hatte, hatte allerdings Spezialvorstellungen, die er ihr am 11. September bei einem ersten Treffen im Hotel erläuterte. Er hatte in dem Zimmer an einer Garderobenstange ein Kletterseil befestigt und eine Schlinge vorbereitet. Er erklärte ihr, er werde sich diese Schlinge um den Hals geben und zuziehen, während sie ihm von hinten ein Schuhband um den Hals legen und ebenfalls zuziehen sollte.
Die Domina, die eine derartige Praxis noch nie durchgeführt hatte, ließ sich von dem Freier ein Schreiben unterzeichnen, in dem festgehalten wurde, er übernehme "die volle Verantwortung für jedes Risiko und gesundheitliche Schäden". Ihm sei "vollkommen bewusst, dass so ein Fetisch zum Tod führen kann". "Ich wollte ihn darauf aufmerksam machen, dass es gefährlich ist. Und mich absichern", bemerkte die Angeklagte dazu. Sie betonte, der 45-Jährige habe sich ihr gegenüber als "Profi" zu erkennen gegeben, der schon 40 bis 50 Mal ohne fremde Hilfe an sich eine Atemreduktion durchgeführt hätte. Nunmehr habe er nicht nur in seiner Fantasie eine junge Frau an seiner Seite gewünscht, die ihn zur Bewusstlosigkeit bringt: "Er hat gesagt, dass ich nicht erschrecken soll und keine Panik kriegen soll, wenn er rot im Gesicht wird. Ich soll mir keine Sorgen machen."
In der ersten Nacht bewirkte die Domina keine Bewusstlosigkeit, weil der Freier - wie er ihr später per WhatsApp mitteilte - von ihrer Schönheit abgelenkt war. Man vereinbarte einen weiteren Termin. Am nächsten Tag betrat die Domina kurz vor 19.00 Uhr das Hotelzimmer, wobei der Freier sich diesmal zusätzlich ein braunes Paketband um den Mund wickelte und sich wieder in die Schlinge begab. Die 29-Jährige zog ihrerseits das schwarze Schuhband zu und verknotete dieses.
45-Kilo-Domina ließ 115-Kilo-Mann baumeln
"Er war ein erwachsener Mann. Ich habe darauf vertraut, dass er sich nicht in Gefahr begibt", betonte die Angeklagte. Gerichtsmediziner Christian Reiter führte allerdings in seinem Gutachten aus, dass der Mann zumindest eine Minute mit dem Schuhband gedrosselt wurde, dieser Vorgang für sich allein genommen schon zur Bewusstlosigkeit führte und den Tod bewirkt hätte, selbst wenn der 45-Jährige nicht in die von ihm vorbereitete Schlinge gesunken wäre. "Er hatte keine Möglichkeit, sich aus dieser Situation zu befreien", bemerkte der Sachverständige. Das Schuhband sei "sehr streng zusammengezogen "gewesen.
Als die 1,60 Meter große, 45 Kilogramm leichte Frau das Hotelzimmer verließ, baumelte der über 1,90 Meter große, 115 Kilo schwere Mann in der Schlinge, wobei seine Füße leicht den Boden berührten. "Der Fußrist ist leicht am Boden gestreift", berichtete die Angeklagte dem Gericht.
Hotel-Rezeption: "Wenn er tot wäre, finden wir ihn schon morgen"
Nach eineinhalb Stunden wurde sie ihrer Aussage zufolge unruhig, weil sich der Freier nicht mehr - wie vorher besprochen - bei ihr meldete - Sie schrieb ihm eine SMS, ob alles in Ordnung sei. Als keine Antwort kam, ging sie ins Hotel, klopfte an die Tür und wandte sich an die Rezeption, da der 45-Jährige nicht auf ihr Pochen reagierte. An der Rezeption wurde der Frau beschieden: "Wenn er tot wäre, finden wir ihn schon morgen." Daraufhin marschierte sie in eine Polizeiinspektion und schilderte die Sachlage. Auf Betreiben der Polizei wurde das Hotelzimmer kurz nach Mitternacht geöffnet und die Leiche entdeckt.