Die 21-Jährige Burgenländerin hatte bei einer Sturzgeburt einen Buben zur Welt gebracht und laut Anklage unter Einwirkung des Geburtsvorgangs erwürgt - am Montag steht sie deswegen vor Gericht. Aber nicht wegen Mordverdachts.
Wien. Bgld. Am kommenden Montag wird am Landesgericht gegen eine 21 Jahre alte Frau verhandelt, die am 9. Dezember 2024 in einem Hotel in Wien-Simmering einen gesunden Buben zur Welt gebracht hatte. Danach soll sie das Kind getötet haben, während sie unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs stand, "indem sie mit beiden Händen den Hals des Buben zudrückte", wie ihr die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift vorwirft.
- Totes Baby im Müll: Hotelgäste geschockt
- Totes Baby im Müll in Hotel: Vater auf freiem Fuß
- Totes Baby im Müll: Mutter erwürgte Bub
Die bisher Unbescholtene muss sich nicht wegen Mordes vor Geschworenen verantworten. Ihr wird auf Basis eines eingeholten psychiatrischen Gutachtens zugebilligt, sie habe sich aufgrund des Geburtsvorgangs in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Angeklagt wurde sie daher wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB). Strafdrohung: sechs Monate bis maximal fünf Jahre. Die Verhandlung vor einem Schöffensenat ist lediglich für zwei Stunden anberaumt.
Auch Kindsvater Schwangerschaft verheimlicht
Die Frau dürfte ihre Schwangerschaft nicht wahrgenommen haben bzw. wollte sie diese nicht wahrhaben. Sie hatte sie offenbar auch dem Vater des Kindes verheimlicht bzw. bekam dieser die Schwangerschaft nicht mit. In dem Hotel, in dem sie gemeinsam mit ihrem um vier Jahre älteren Partner am 8. Dezember eingecheckt hatte, dürfte es dann zu einer so genannten Sturzgeburt gekommen sein. Bei diesem Vorgang stürzt das Kind plötzlich aus dem Geburtskanal und fällt auf den Boden oder in die Toilette, was für das Neugeborene und die Mutter grundsätzlich mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren verbunden ist.
Im konkreten Fall überstanden Mutter und Kind die Sturzgeburt. Ursache einer solchen kann neben einer verdrängten bzw. verheimlichten Schwangerschaft ein Verwechseln der Wehen mit Stuhldrang sein. Noch auf der Toilette soll die 21-Jährige den Buben getötet haben und das Blut dann selber mit Bade- und Handtüchern aufgewischt haben - und dabei fast vom Reinigungspersonal überrascht worden sein.
Eine Reinigungskraft soll nämlich das Hotelzimmer betreten haben, um aufzuräumen. Dabei öffnete sie auch die nicht abgeschlossene Toilettentür und nahm die 21-Jährige mit blutgetränkten Tüchern in der Hand wahr, worauf ihr die Angeklagte erklärt haben soll, sie habe starke Regelblutungen. Die Reinigungskraft reichte der Frau einen Müllsack und meinte, sie könne die Tücher dort verstauen.
Auch Störung der Totenruhe inkriminiert
Die Angeklagte soll in weiterer Folge den toten Buben in das Plastiksackerl gewickelt und in einem Müllcontainer gegeben haben, womit sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Leichnam verunehrte. Ihr wird daher auch Störung der Totenruhe (§ 190 StGB) angelastet.
Nach den inkriminierten Tathandlungen war die Berufsrettung Wien wegen starker Nachblutungen der 21-Jährigen alarmiert worden. Die Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort erkannten die Ärzte, dass sie unmittelbar zuvor ein Kind geboren haben musste, was von der 21-Jährigen zunächst vehement bestritten wurde.