Verordnungsentwurf

Ungeimpfte dürfen nicht mehr feiern

Teilen

Ohne Impfung darf man die Wohnung nur aus wenigen Gründen verlassen.

ÖSTERREICH liegt ein Verordnungsentwurf vor- und der ist ein Hammer.
 
Was dürfen Unge­impfte noch?  

Vor einem Jahr durfte die Wohnung nur dafür verlassen werden: Fahrt zur Arbeit (dort gilt 3G). Einkaufen von Gütern des täglichen Bedarfs, Wege zum Arzt, dringende Hilfe für Angehörige – oder Erholung (z. B. spazieren gehen). Das dürfte diesmal ähnlich kommen.


Können Ungeimpfte shoppen gehen?

Supermarkt oder Drogerie ja – Weihnachtseinkäufe wie Spielzeug nein (außer es gibt diese Waren im Supermarkt).


Darf man ohne 2 Stiche zum Friseur?

Nein. Auch alle anderen körperlichen Dienstleister werden tabu sein.


Darf man ungeimpft zum Wirten?

Nein, die gesamte Gastro ist für Ungeimpfte gesperrt – erlaubt ist lediglich Take-away.


Wie sieht es mit Festen zu Weihnachten aus? 

Inwieweit Familienfeste in den eigenen vier Wänden verboten sind und ob man enge Verwandte besuchen darf, war gestern noch offen. Im letzten Jahr wurden Feste Besuche zahlenmäßig beschränkt – allerdings gab es keine Kontrollen in Privatwohnungen. Klar ist aber: Weihnachtsfeiern, Hochzeitsfeste und dergleichen sind für Ungeimpfte tabu.


Dürfen Ungeimpfte Sporteln?

Alleine ja – aber Hallenbad und Kontaktsportarten sind für sie verboten. 


Was ist mit Theater und Kinos?

Für Ungeimpfte ebenfalls absolut tabu. 


Drohen bei Verstößen Strafen?

Ja – schon bei der 2G-Regel sind es aktuell 500 Euro für Gäste und bis zu 3.600 für die Wirten. 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten