Auch Einweisung

Vater schoss auf Sohn - Sohn erstach Vater: Zwölf Jahre wegen Totschlags

Der Angeklagte (22) stach neunmal auf 59-Jährigen ein - nachdem der zuvor auf seinen voll zugedröhnten Sohn, der die Bäckerlehre nicht antreten wollte, geschossen hatte: Vierter Prozesstag mit Gerichtspsychiaterin Kastner. Beschuldigter hat Persönlichkeitsstörung, ist aber zurechnungsfähig.

OÖ. Der Prozess gegen einen 23-Jährigen, der seinen Vater in Obernberg mit neun Messerstichen getötet haben soll, ging am Donnerstag im Landesgericht Ried ins Finale. Das nicht rechtskräftige Urteil: Zwölf Jahre wegen Totschlags, Einweisung. 

Auftakt machte die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner, die ihn für zurechnungsfähig erklärte. Die Staatsanwaltschaft sprach von Mord, der Verteidiger hingegen von Notwehr, da das Opfer vor dem Messerangriff gezielte Schüsse abgegeben habe.

Am 19. Jänner 2024 sollte der Angeklagte eine Bäckerlehre antreten. Er stand aber so sehr unter Drogen, dass er nicht in der Lage war, arbeiten zu gehen. Sein Vater, der betrunken war, bemerkte das und machte ihm Vorwürfe. Es blieb jedoch nicht bei einem verbalen Schlagabtausch. Der Sohn soll den Vater geohrfeigt, dieser daraufhin ein Gewehr geholt haben. Mit der Waffe soll er zweimal in die Wand bzw. in die Luft geschossen haben. Schließlich habe der damals 22-Jährige zu einem Messer gegriffen und den 59-Jährigen mit neun Stichen so schwer verletzt, dass er wenig später starb.

Im Zuge der Hauptverhandlung wurde die Anklage ausgeweitet. Dem jungen Mann wird noch vorgeworfen, in der U-Haft einen Mithäftling mit einem Metallrohr auf Kopf und Unterschenkel geschlagen und schwer verletzt zu haben.

Bis er 14 Jahre alt war, sei alles bei dem Angeklagten in Ordnung gewesen. Dann konsumierte er Drogen, der Berufseinstieg glückte nicht und es folgten mehrere Verurteilungen wegen Beschaffungskriminalität, skizzierte Kastner am Donnerstag den Geschwornen. In der Pubertät habe sich dann "eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen manifestiert", er habe immer gute Gründe dafür gehabt, "dass er das tut, was er tut". Schuld seien immer die anderen, beschrieb ihn die Sachverständige.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls sei der junge Mann aber in seiner Zurechnungsfähigkeit nicht beeinträchtigt gewesen. Er habe ihr klar beschrieben, was vorgefallen sei, er könne "sich erinnern und war reaktionsschnell". Es sei aber zu erwarten, dass der Angeklagte, falls die Möglichkeit bestehe, auch in Zukunft andere Personen attackieren, berauben oder verletzten könnte.

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