Nicht rechtskräftig

Vierfache Mutter von Mordversuch freigesprochen

Teilen

Die 26-jährige vierfache Mutter, die am Dienstag wegen Mordversuchs an ihrem Ehemann vor Gericht stand, wurde freigesprochen.

Die Frau, die am 9. Juni 2006 ihrem Mann in deren Salzburger Wohnung einen lebensbedrohlichen Messerstich in den Brustkorb versetzt hatte, wurde freigesprochen. Der Ehemann war betrunken und hatte die Frau zuvor geschlagen. Die Geschworenen qualifizierten die Tat zwar als schwere Körperverletzung, nahmen aber eine Notwehrsituation an.

Verteidiger Gerhard Mory hatte auf Freispruch plädiert. Sieben der acht Geschworenen stimmten dafür. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Die Somalierin wurde nach dem Urteilsspruch gegen 20.00 Uhr enthaftet, erklärte der Mediensprecher und Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg, Hans Rathgeb.

Die Angeklagte hatte heute ihre Unschuld beteuert. "Ich wollte ihm nur ein bisschen Schmerz zufügen, damit er endlich aufhört", sagte sie zur Vorsitzenden Richterin Ilona Mozes. Sie habe mit dem Küchenmesser - die Klinge war 15 Zentimeter lang - erst zugestochen, als der Ehemann ihr einen Faustschlag gegen die Stirn verpasst hatte. Sie habe ihn aber nicht schwer verletzten oder töten wollen.

Stach mit Messer in linke Brust
Laut Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner kam der Ehemann der Angeklagten gegen Mitternacht betrunken nach Hause und klopfte lautstark gegen die Türe. Die Frau öffnete, der verbale Streit eskalierte, der Mann schlug auf die Frau ein. Sie erlitt ein Hämatom und Prellungen. Als der Somalier mit seinen Attacken nicht aufhörte, griff sie zum Messer und stach in seinen linken Brustkorb. Die Folge: Lufteintritt zwischen Lunge und Brustkorb. "Ohne notärztlicher Versorgung wäre er gestorben", meinte die Staatsanwältin. "Die Angaben der Frau, sie habe in einer Notwehrsituation gehandelt, dürfte eine Schutzbehauptung sein."

In ein anderes Licht rückte der Verteidiger die Bluttat. "Wir leben leider in einer Welt der männlichen Gewalt, der meine Mandantin zum Opfer gefallen ist." Der Ehemann seiner Mandantin - beide wurden in Somalia geboren und sind Moslems - war nach Österreich geflüchtet und holte im Juli 2004 seine Frau und seine vier Kinder nach. Sie leide zwar an der Klima-Umstellung und der fremden Kultur, falle aber durch ihren Fleiß auf, erziehe ihre Kinder gut und besuchte zwei Deutsch-Kurse, zitierte der Anwalt aus dem Schreiben einer Integrationsberaterin der evangelischen Diakonie.

"Der Ehemann verkraftete die Lebensumstellung nicht, begann zu trinken", betonte Mory. "Wenn es den Alkohol nicht gäbe, säßen wir nicht hier. Am Tag nach der Tat hatte er noch 2,13 Promille im Blut." Der Mann habe sich in seiner islamischen, männlichen Welt gekränkt gefühlt, als die Frau es gewagt hatte, "ihn, den Herrscher", mit dem Messer zu bedrohen. "Da gerät er in Rage, fasst sie an der Hand und versetzt ihr einen Schlag in die oberere Stirnhälfte. Aus Angst und Verzweiflung sticht sie zu, ohne die Folgen zu bedenken. Die Frau ist völlig schuldlos in eine Situation gekommen, die sie veranlasst hat, zu einem Messer zu greifen. Ich plädiere auf Freispruch."

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.