Fall aufgeklärt

Voodoo-Zauber in Graz hat ein Ende

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Ein Ehepaar wurde ausgeforscht. Sie wollten nur einen 'Gegenzauber' anwenden.

Anfang des Jahres war eine Familie im Süden von Graz mit Voodoo-Zauber bedroht worden. Wie die Sicherheitsdirektion Steiermark am Donnerstag mitteilte, konnte nun ein - ehemals befreundetes - Ehepaar und ein Helfer als Täter ausgeforscht werden. Sie hätten sich ihrerseits verfolgt gefühlt und daher zu "Gegenzauber" gegriffen, begründeten die Verdächtigen.

Unbekannte Täter hatten einen 52-jährigen Bosnier, seine 38-jährige slowenische Lebensgefährtin und deren Kinder mittels Voodoo-Symbolen über Wochen massiv belästigt. Im Briefkasten des Hauses in Abtissendorf, vor der Eingangstür und im Hof des Anwesens waren u.a. blutverschmierte, mit Nadeln gespickte Bilder, Blutspuren und ein totes Huhn ausgelegt worden.

Verbotene Waffen sichergestellt
Nach umfangreichen Ermittlung ist es Beamten der Polizeiinspektion Feldkirchen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Graz gelungen, die Vorfälle zu klären: Ausgeforscht wurde ein Ehepaar, 46 und 23 Jahre alt, das mit dem späteren Opfer und dessen Lebensgefährtin eng befreundet gewesen war. Das Verhältnis kühlte ab, der 46-Jährige und die 23-Jährige fühlten sich zunehmend von den ehemaligen Freunden bedroht. "Sie meinten, dass er sie durch okkulte Handlungen verfolgt und ihr Leben damit beeinträchtigt", so die Polizei. Um den vermeintlichen Zauber abzuwenden, wollten sie ihn umkehren. Zur Ausführung und Unterstützung überredeten sie einen flüchtigen Bekannten, einen 46-jährigen Grazer.

Nachdem die Beamten dem Trio auf die Spur gekommen war, schickte sich der 46-Jährige noch selbst mehrere Drohungen per SMS und beschuldigte den 52-Jährigen der Täterschaft. Obwohl der angeblich Bedrohte dazu ein Werkartenhandy benutzte, konnte ihm die Urheberschaft nachgewiesen werden. Zudem stellte die Polizei im Zuge einer Hausdurchsuchung im Haus des Grazers verbotene Waffen sicher.

Die Beschuldigten wurden nach den Einvernahmen wegen gefährlicher Drohung, beharrlicher Verfolgung und Verleumdung auf freiem Fuß angezeigt.

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