Wegen Mordversuch

17-Jähriger zu 8 Jahren Haft verurteilt

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 Eifersüchtiger Bursche fügte Freundin 16 Stich- und Schnittwunden zu.

Ein 17-jähriger Vorarlberger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er im März 2012 versuchte, seine heute 19-jährige Freundin mit einem mitgebrachten Messer zu töten, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die Frau überlebte schwer verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach dem Ende der Beziehung wollte der sehr eifersüchtige Bursche in der Nacht auf den 3. März 2012 seine Geschenke zurückhaben. Zu der Messerattacke kam es an der Wohnungstür, als ihm die Frau diese hinausreichen wollte. Der Bursche stach zu, drückte die Tür auf und beendete seinen Angriff erst, als die Mutter der Frau, die 16-jährige Schwester und ein Nachbar dazukamen.

Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl erlitt das Opfer 16, teils tiefe Stich- und Schnittwunden. Die Stiche wurden mit solcher Wucht ausgeführt, dass die Klinge abbrach. Die Frau überlebte nur mit Glück und leidet seither an den psychischen Folgen. Gerichtspsychiater Reinhard Haller erklärte den Angeklagten für zurechnungsfähig, wenn auch eingeschränkt.

Während Staatsanwalt Christoph Larcher einen Mordversuch vorliegen sah, plädierte Verteidigerin Olivia Lerch auf absichtlich schwere Körperverletzung. Das Messer habe der 17-Jährige mitgenommen, um sich vor der Freundin umzubringen. Der Angeklagte zeigte sich reuig. Er habe die Frau nicht töten wollen und könne sich nach dem ersten Messerstich an nichts mehr erinnern.

Das Urteil der Geschworenen nach drei Stunden Beratungszeit fiel einstimmig. Mildernd wirkte sich die Unbescholtenheit, die verminderte Zurechnungsfähigkeit und das teilweise Geständnis aus, sowie dass es beim Versuch blieb. Als erschwerend erachtete das Gericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Hagen die besondere Brutalität der Tat.

Zudem muss der Angeklagte dem Opfer 5.000 Euro Schmerzengeld bezahlen, der Mutter und der Schwester der Frau je 1.000 Euro. Der Bursche bat sich Bedenkzeit aus, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Nach dem Jugendgerichtsgesetz lag der Strafrahmen für den 17-Jährigen bei einem bis 15 Jahre Haft.

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