Angesichts anhaltend hoher Spritpreise fordern die Finanzminister Österreichs und vier weiterer EU-Staaten die EU-Kommission zur Prüfung einer Übergewinnsteuer auf europäischer Ebene auf.
In einem Brief wird auf ein ähnliches, befristetes Instrument im Jahr 2022 verwiesen. "Angesichts derzeitiger Marktverzerrungen und fiskalischer Zwänge sollte die Europäische Kommission rasch ein ähnliches EU-weites Abgabeninstrument entwickeln, das auf einer soliden Rechtsgrundlage beruht."
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Das Samstagvormittag vom Finanzministerium oe24 übermittelte Schreiben wurde neben SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer auch von dessen Amtskollegen aus Deutschland, Spanien, Portugal und Italien unterzeichnet. Die EU-Maßnahme sollte nach Ansicht der EU-Finanzminister zusätzlich zu nationalen Initiativen gegen hohe Spritpreise in den 27 EU-Mitgliedstaaten beschlossen werden.
Belastung für Europas Wirtschaft und Bürger
Als Begründung führen sie an, dass die hohen Ölpreise infolge des Iran-Kriegs zu einer erheblichen Belastung für Europas Wirtschaft und Bürger geführt hätten. "Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass diese Belastung gerecht verteilt wird", heißt es mit Fokus auf umstrittene "Windfall-Gewinne" von Energiekonzernen.
Als Konsequenz des Iran-Kriegs und der faktischen Sperrung der Straße von Hormuz, durch die etwa ein Fünftel der weltweiten Öltransporte läuft, sind die Energiepreise massiv angestiegen. Mineralölkonzernen wird vorgeworfen, dass sie sehr schnell die Preise anheben, sinkende Preise auf den internationalen Märkten aber spürbar langsamer weitergeben. In Österreich haben die Spritpreise außerdem deutlich stärker angezogen als in den meisten Nachbarstaaten.
Ähnliche Abgabe bereits 2022
Die EU hatte bereits 2022 nach dem rasanten Anstieg der Energiepreise zu Beginn des Ukraine-Krieges eine befristete Sonderabgabe auf Übergewinne bestimmter Unternehmen aus dem fossilen Energiesektor eingeführt. Die Abgabe betrug 33 Prozent auf den Teil des Gewinns, der mehr als 20 Prozent über dem durchschnittlichen Gewinn der Jahre 2018 bis 2021 lag. Sie galt für die Erhebungszeiträume 2022 und 2023.
Die fünf EU-Finanzminister schlagen nun aber vor, dass die EU-Kommission anders als 2022 auch prüfen sollte, ob und wie die Auslandsgewinne multinationaler Ölkonzerne gezielter einbezogen werden könnten.
oe24 liegt der Brief der fünf Finanzminister an der EU-Klimakommissar vor. Der ganze Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Kommissar,
der Konflikt im Nahen Osten hat zu einem Anstieg der Ölpreise geführt, was die europäische Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger Europas erheblich belastet. Es ist von großer Bedeutung sicherzustellen, dass diese Last fair verteilt wird.
Bei der Sitzung der Euro-Gruppe am 27. März 2026 haben wir uns für Maßnahmen zur Besteuerung der Übergewinne von Energieunternehmen ausgesprochen und diese unterstützt. Ein vergleichbares Instrument wurde bereits im Jahr 2022 durch einen befristeten Solidaritätsbeitrag eingeführt, der durch die Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise etabliert wurde.
Angesichts der derzeitigen Marktverzerrungen und fiskalischen Zwänge sollte die Europäische Kommission zügig ein ähnliches EU-weites Beitragsinstrument auf einer soliden Rechtsgrundlage entwickeln (unbeschadet aller weiteren Bemühungen und Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten zur Bewältigung der hohen Energiepreise). Eine solche europäische Lösung wäre ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger unserer Mitgliedstaaten sowie an die Gesamtwirtschaft, das zeigt, dass wir geeint sind und handlungsfähig bleiben. Zudem würde sie die klare Botschaft vermitteln, dass diejenigen, die von den Folgen des Krieges profitieren, ihren Beitrag dazu leisten müssen, die Allgemeinheit zu entlasten.
Die Zusammenarbeit und das Finden einer europäischen Lösung sind der richtige Weg. Dies würde es ermöglichen, vorübergehende Entlastungen – insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher – zu finanzieren und die steigende Inflation einzudämmen, ohne die öffentlichen Haushalte zusätzlich zu belasten.
Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission eine zügige Prüfung dieser Angelegenheit zugesagt hat. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu prüfen, ob und wie die im Ausland erzielten Gewinne multinationaler Ölkonzerne zielgerichteter einbezogen werden können, als dies beim Solidaritätsbeitrag von 2022 der Fall war.