Verurteilt

17 Jahre Haft nach Bratpfannen-Mord

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Ein 21-jähriger Vorarlberger hat eine 16-jährige Schülerin mit mehreren Schlägen auf den Kopf getötet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 21-jähriger Koch ist am Donnerstagnachmittag am Landesgericht Feldkirch des Mordes für schuldig befunden worden. Die Geschworenen sahen es mehrheitlich als erwiesen an, dass der Mann im Jänner 2008 eine 16-jährige Bekannte mit einer Bratpfanne erschlagen hat. Er wurde zu 17 Jahren Haft verurteilt, zudem muss der Angeklagte 45.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bestritt Tötungsabsicht
Im Mittelpunkt des am Donnerstag fortgesetzten Prozesses stand die Frage, wie viele Schläge mit der Bratpfanne der Angeklagte der 16-Jährigen versetzt hat. Der Mann hatte bereits bei der ersten Verhandlung im November gestanden, zugeschlagen zu haben, er habe aber lediglich einen Schlag ausgeführt. Bei dieser Version blieb er bis zum Schluss, außerdem bestritt er jegliche Tötungsabsicht.

Experte änderte Gutachten
Die Einvernahme der Expertin Edda Ambach, die das erste gerichtsmedizinische Gutachten erstellt hatte, förderte aber ein anderes Bild zutage. In ihrer Expertise war sie zunächst von nur einem Schlag ausgegangen, was sie am Donnerstag aber korrigierte. Ambach bekannte, einen Fehler gemacht zu haben, und verwies auf das Zweitgutachten ihres Kollegen Walter Rabl. Seinen Erkenntnissen zufolge hat das Mädchen mindestens zwei Schläge abbekommen, wobei erst der zweite Schlag zum Tod geführt habe.

17 Jahre Haft
Die Geschworenen erkannten den Koch mit sieben Ja- und einer Neinstimme für schuldig. Die Strafe wurde mit 17 Jahren festgesetzt. Erschwerend wirkten sich die besondere Brutalität der Tat sowie die drei Vorstrafen des Angeklagten aus. Mildernd berücksichtigt wurde unter anderem die schwere Kindheit des Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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