Haftbeschwerde

Dornbirner Messer-Mörder fordert Haftentlassung

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Der 34-jährige Türke beruft gegen die U-Haft und will auf freien Fuß gesetzt werden.

Der 34-jährige Türke, der den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen haben soll, will aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Gegen seinen Rat habe ihn der Mann beauftragt, den U-Haftbeschluss des Landesgerichts Feldkirch mit einer Haftbeschwerde am Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) zu bekämpfen, so Verfahrenshelfer Daniel Wolff gegenüber der "NEUE Vorarlberger Tageszeitung" (Donnerstag).
 

Beschwerde aussichtslos

Untersuchungshaft ist bei Mordverdacht obligatorisch. Neben dem dringenden Tatverdacht wurde die U-Haft im konkreten Fall auch mit Flucht- und Tatbegehungsgefahr begründet. Sein Mandant wolle auf freien Fuß gesetzt werden und habe ihn beauftragt, "alles zu versuchen". "Es ist meine Aufgabe, für seine Rechte einzutreten", sagte Wolff auf APA-Anfrage. Er habe ihn vergeblich davon zu überzeugen versucht, dass eine Haftbeschwerde angesichts der Umstände aussichtslos sei, so der Anwalt, der am Montag von der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zum Verfahrenshelfer des 34-Jährigen bestellt worden war. Eine solche Zuweisung als Verfahrenshelfer kann ein Anwalt nicht ausschlagen.
 
Sein Mandant habe ihm den Tathergang bei dem Besuch aus seiner Sicht geschildert. Auf die Frage, ob der 34-Jährige weiter keine Reue zeige, erklärte Wolff der APA, dass er dazu derzeit noch keine Aussage treffen könne. Er wolle die Haltung seines Mandanten mit diesem besprechen, wenn er den Akt kenne. Bisher habe er noch keine Akteneinsicht. Er rechne damit, dass der Akt spätestens am Montag nächster Woche bei ihm eintreffe. Auf die Frage, ob man sich in dem Verfahren darauf einstellen müsse, dass sein Mandant alle Entscheidungen beeinspruchen werde, meinte Wolff: "Derzeit glaube ich das schon".
 

Ermittlungen laufen

Der Fall bedeute für ihn eine "große Herausforderung", auch wegen der zahlreichen Medienanfragen. Wolff ist vor allem im Zivilrecht tätig und eröffnete erst Anfang Februar seine eigene Kanzlei in Bregenz-Vorkloster. Zuvor war er als Anwalt in einer Vorarlberger Kanzlei angestellt und erstritt etwa im VW-Diesel-Skandal ein Urteil zugunsten eines Diesel-Fahrers.
 
Die Ermittlungen in dem Mordfall liefen nach wie vor, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Donnerstag. Derzeit gebe es aber keine neuen Erkenntnisse, die man der Öffentlichkeit mitteilen könne. Über die Haftbeschwerde des Tatverdächtigen entscheide nun das Oberlandesgericht.
 
Der 49-jährige Sozialamtsleiter ist am Mittwoch unter großer Anteilnahme der Bevölkerung in seiner Heimatgemeinde Lustenau beerdigt worden.
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